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09.10.2019

Schulze: Klimaschutz wird Gesetz!

Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.

Veröffentlicht am: 09.10.2019

Laufende Nummer: Nr. 173/19

Thema: Klimaschutz

Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Leitung: Svenja Schulze

Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021

19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021

Das Bundeskabinett hat ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Wirtschaftsbereich vorsieht.

Bundeskabinett beschließt Entwurf des Klimaschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Wirtschaftsbereich vorsieht. Damit ist Deutschland das erste Land, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gibt. Sollte ein Bereich vom Kurs abkommen, greift ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz. Auch das Ziel, dass Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral wird, wird erstmals gesetzlich verankert. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Wir haben beschlossen, dass Deutschlands Klimaziele erstmals gesetzlich verbindlich werden. Künftig wird klar geregelt, was passiert, wenn ein Bereich vom vereinbarten Klimakurs abweicht und wer dann wie nachbessern muss. Damit lernen wir aus den Fehlern der Vergangenheit. Dass Deutschland sein Klimaziel verfehlt, darf sich nicht wiederholen. Das Klimaschutzgesetz wird die Art, wie die Bundesregierung beim Klimaschutz zusammenarbeitet, fundamental verbessern. Ab jetzt sind alle Ministerien Klimaschutzministerien."

Das Klimaschutzgesetz schreibt zum ersten Mal gesetzlich verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich pro Jahr ausstoßen darf. Dafür gelten klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Zugleich wird jedes Jahr überwacht, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt – und zwar vom Umweltbundesamt und einem unabhängigen Expertenrat. In dem Fall, dass ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. So sorgt das Klimaschutzgesetz dafür, dass das übergreifende Klimaziel für 2030 (55 Prozent weniger CO2 im Vergleich zu 1990) verlässlich erreicht wird.

Infografik: So funktioniert das Klimaschutzgesetz: Wenn Ziele verfehlt werden, muss künftig schnell nachgesteuert werden. 15. März Umweltbundesamt berechnet Emissionsdaten des Vorjahres und übersendet die Daten an Expertenkommission für Klimafragen; 1 Monats-Frist Expertenrat für Klimafragen prüft Emissionsdaten und leitet diese an  Bundesregierung weiter (innerhalb eines Monats);Fall 1: Jährliche Minderungsziele (Jahresemissionsmengen) in allen Sektoren erreicht (=kein Handlungsbedarf);Fall 2: Jahresemissionsmengen in einem oder mehreren Sektoren überschritten (=Nachsteuerungsbedarf);3-Monats-Frist: Bei Nachsteuerungsbedarf müssen zuständige Ministerien ein Sofortprogramm vorlegen, mit dem so nachgesteuert wird, dass die Sektorziele im Folgejahr wieder erreicht werden. Vorlage an Klimakabinett (innerhalb von 3 Monaten);Kabinett beschließt Sofortmaßnahmen und übermittelt an Bundestag

Darüber hinaus schreibt das Gesetz erstmals das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland gesetzlich fest. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion. Das neue Ziel ist damit das klare Signal an alle Branchen, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten.

Vereinbart wird auch, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss, die dann den Pfad in Richtung Treibhausgasneutralität 2050 genauer beschreiben werden.

Das Bundeskabinett beschloss heute außerdem das Klimaschutzprogramm 2030. Dieses Programm beruht auf den Eckpunkten, die das Klimakabinett am 20. September beschlossen hatte, ist allerdings ausführlicher. Das Programm enthält zahlreiche umfassende Maßnahmen, die noch in diesem Jahr per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht werden sollen. Vereinbart wurde zugleich, die Klimaschutzwirkung des Programms von zwei unabhängigen Gutachtern bewerten zu lassen. Die Ergebnisse der Gutachten werden anschließend veröffentlicht.

09.10.2019 | Pressemitteilung Nr. 173/19 | Klimaschutz