Pfandgegner weiter auf dem Rückzug

31.10.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 269/02
Thema: Ressourcen
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Klage vor dem VG Potsdam zurück gezogen

Klage vor dem VG Potsdam zurück gezogen

Unternehmen des Handels, Verpackungshersteller und Getränkeabfüller, die vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wegen der bevorstehenden Einführung des Dosenpfandes gegen das Land Brandenburg geklagt hatten, haben am gestrigen Mittwoch ihre Klage zurück gezogen. Die Kläger sind damit einer offensichtlich bevorstehenden Niederlage zuvorgekommen.

Das VG Potsdam hatte zuvor bereits in zwei Hinweisen zu erkennen gegeben, dass es die Klage für unzulässig hält. Ferner äußerte das Gericht auch Zweifel an der Begründetheit der Klage, da die Pfandregelung der Verpackungsverordnung nach Ansicht der Kammer weder gesetz- noch verfassungswidrig sein dürfte. Damit widerspricht das VG Potsdam dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und schließt sich der Auffassung der VG Berlin und Wiesbaden sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin an.

Auch vor dem Verwaltungsgericht Berlin haben die Gegner des Dosenpfands heute eine erneute Niederlage einstecken müssen. Das Gericht wies die Eilanträge von 8 weiteren Handelsunternehmen ab, die einstweiligen Rechtsschutz und ein Aussetzen des Sofortvollzuges der Pfandpflicht auf Getränke-Einwegverpackungen beantragt hatten. Zur Begründung wiesen die Richter darauf hin, dass ein Erfolg der Antragsteller im Hauptsacheverfahren unwahrscheinlich sei.

"Ich freue mich, dass die Verwaltungsgerichte erneut die Position der Bundesregierung bestätigt haben", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Es bleibe dabei, dass das Dosenpfand zum Jahreswechsel eingeführt werde. Das Jammern einiger betroffener Unternehmen, es bliebe zu wenig Zeit zur Vorbereitung, sei überflüssig wie ein Kropf. "Die Einwegwirtschaft hatte ein Dreivierteljahr Zeit. Wer diese Frist verstreichen lässt und untätig geblieben ist, der hat sich schlicht verspekuliert", sagte Trittin. Wenn Rücknahmelogistik und Pfand-Clearing nicht rechtzeitig aufgebaut seien, werde im Zweifel die Mehrwegseite in Handel und Industrie von den Versäumnissen der Einwegseite profitieren. "Auch auf diesem Wege kann der Mehrweganteil wieder ansteigen", sagte der Minister.

31.10.2002 | Pressemitteilung 269/02 | Ressourcen
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