Oberverwaltungsgericht will Eilanträge gegen Veröffentlichung von Mehrwegdaten prüfen

05.10.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 192/01
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltministerium: Dosenpfand dringlicher denn je

Bundesumweltministerium: Dosenpfand dringlicher denn je

Der Rechtsstreit um die Einführung eines Pfands auf Dosen geht weiter. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat heute eine Beschwerde gegen die im August dieses Jahres von der Vorinstanzgetroffene Abweisung von Eilanträgen zugelassen. Die Eilanträge von insgesamt 17 Unternehmen der getränkeabfüllenden Industrie und des Handels richten sich gegen die Bekanntgabeder Nacherhebung von Mehrweg-Daten bei Getränkeverpackungen laut Verpackungsverordnung. Die Veröffentlichung dieser Daten im Bundesgesetzblatt ist die Voraussetzung dafür, dass sechsMonate später die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen bei Bier und Mineralwasser folgt.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts bereitet die Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung "besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten". Die Zulassung derBeschwerde beinhaltet jedoch keine Wertung über deren Erfolgsaussichten.

Das Bundesumweltministerium ist weiterhin zuversichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht nach Abschluss seiner Prüfungen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt und damit derWeg zur Anwendung des geltenden Rechts frei wird. Ziel des Dosenpfandes ist es, den Anteil der Mehrweg-Getränkesysteme zu stabilisieren und die weitere Vermüllung von Straßen undLandschaft zu verhindern. Angesichts der ungebremsten Zunahme des Anteils der Einweg-Getränkeverpackungen - im Jahr 1999 lag der Mehrweg-Anteil nur noch bei rund 68,7 Prozent, bei weitersinkender Tendenz - ist die Einführung des Dosenpfandes dringlicher denn je.

05.10.2001 | Pressemitteilung 192/01 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1675
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