Mehr Schutz für Gorillas, Wale und Delfine

05.12.2008
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 288/08
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Bundesumweltministerium unterstützt "Jahr des Gorillas"

Bundesumweltministerium unterstützt "Jahr des Gorillas"

Die 110 Vertragsstaaten der "Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten" haben sich auf ihrer 9. Vertragsstaatenkonferenz in Rom auf konkrete Maßnahmen zum Schutz von Gorillas in Afrika und von Walen, Delfinen und Tümmlern verständigt.

Auf der heute zu Ende gehenden Konferenz wurden zwei Resolutionen zum besseren Schutz der Gorillas verabschiedet. Sie richten sich gegen Wilderei und fordern Überwachung und Forschung zur Bestandserhebung der hochgradig bedrohten Menschenaffen. Noch hat sich für die imposanten Primaten Afrikas die Überlebenschance keineswegs verbessert. Zwar gibt es in den wichtigen Ursprungsländern Kongo, Ruanda, Kamerun und Uganda noch etwa 650-700 Berggorillas und etwa 200.000 Flachlandgorillas, doch sind die nächsten Verwandten von Homo sapiens zunehmend durch Wilderei, Habitatzerstörung aber auch Infektionskrankheiten wie Ebola bedroht. Deshalb wurde für 2009 das "Jahr des Gorillas" ausgerufen. Die Kampagne soll nicht nur die Öffentlichkeitsarbeit fördern, sondern auch Spenden einbringen für mehr Wissenschaft und konkrete Schutzmaßnahmen. Das Bundesumweltministerium wird sich an der Kampagne mit 200.000 Euro beteiligen.

In Rom wurde auch eine Resolution zum besseren Schutz von Walen, Delfinen und Tümmlern verabschiedet, die vor allem auf die Vermeidung und Verminderung von Unterwasserlärm abzielt. Die Meereswelt wird zunehmend mit dem ständig wachsenden Schiffsverkehr, aber auch durch seismische Untersuchungen bei der Suche nach Bodenschätzen, sowie durch die Sonare der Militärs beschallt. In Nord- und Ostsee kommen Probleme mit Kriegsaltlasten dazu, die zur Beseitigung gesprengt werden. Die Resolution wurde vom Bundesumweltministerium entwickelt und durch die Europäische Gemeinschaft eingebracht hat.

Jedes Jahr sterben in den Weltmeeren hochgerechnet 650.000 Meeressäugetiere als Beifang in nicht für sie ausgebrachten Fischernetzen, etwa zur Hälfte Robben, sowie Wale und Delfine. Hinzu kommen ungezählte Seevögel, wie Albatrosse, Meeresschildkröten und andere Meerestiere. Eine weitere Resolution zum Thema Beifang fordert Maßnahmen zur Verringerung von Beifängen und entsprechende Anpassungen im Fischereimanagement.

Unmittelbar nach Abschluss der Konferenz in Rom soll ein Abkommen zum weltweiten Schutz von Knorpelfischen, wie Haien und Rochen ausgehandelt werden.

Die Bonner Konvention verbietet ihren Vertragsstaaten, etwa 200 streng geschützte Tierarten vorsätzlich zu töten, zu jagen, zu fischen und zu fangen. Darüber hinaus sind die Länder verpflichtet, die Lebensräume zu erhalten bzw. wieder herzustellen und Hindernisse zu beseitigen, die die Wanderwege gefährden. Damit ist die Bonner Konvention eine bedeutende Konvention, die wichtige Voraus­setzungen zum Überleben gefährdeter Arten trifft, und sie ist ein wichtiger Partner der Biodiversitätskonvention CBD.

05.12.2008 | Pressemitteilung Nr. 288/08
https://www.bmuv.de/PM4036
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