Jubiläum für die Natur

22.05.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 170/17
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
FFH-Richtlinie: Seit 25 Jahren grenzüberschreitender Naturschutz in Europa

FFH-Richtlinie: Seit 25 Jahren grenzüberschreitender Naturschutz in Europa

Einer der zentralen Pfeiler europäischer Naturschutzpolitik wird heute 25 Jahre alt: Am 21. Mai 1992 wurde die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in der Europäischen Union verabschiedet. Sie begründet das europäische Schutzgebietsnetz "Natura 2000" und stellt bedrohte Pflanzen, Tiere und Lebensräume Arten unter flächendeckenden Schutz. Natura 2000 umfasst über 18 Prozent der Landfläche in der EU und bildet damit das weltweit größte Netz von Schutzgebieten. In der EU-Kommission vorgebrachte Zweifel an der Eignung und Wirksamkeit der Naturschutzrichtlinien wurden kürzlich durch einen "Fitness Check" der Kommission widerlegt.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Verabschiedung der FFH-Richtlinie war ein echter Meilenstein für den Naturschutz in Europa. Sie ist von vitaler Bedeutung für Europas Natur. Positive Entwicklungen, wie die Rückkehr und Ausbreitung von Wildkatze oder Fischotter in vielen Regionen in Deutschland belegen die Wirksamkeit der Richtlinie. Jetzt müssen wir unser Augenmerk auf die praktische Umsetzung richten."

In Deutschland zählen zum Schutzgebietsnetz Natura 2000 insgesamt über 4500 sogenannte FFH-Gebiete. Zudem gilt für über 230 besonders schutzbedürftige Arten ein flächendeckender Schutz. Gemeinsam erarbeitete Schutzkonzepte und Maßnahmen haben dazu geführt, dass manche gefährdete Art sich wieder ausbreiten und stabile Vorkommen entwickeln konnte. Trotzdem befinden sich auch heute noch viele Lebensräume und Arten weiterhin in einem ungünstigen Erhaltungszustand.

Als Folge aus dem Fitness-Check hatte die EU-Kommission im April den "Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft" vorgelegt. Damit sollen unter anderem die Verbreitung von Wissen, der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Flächennutzern und den Naturschützern im regionalen ebenso wie im europäischen Kontext und die Finanzierung von Natura 2000 verbessert werden. Aus deutscher Sicht müssen die gemeinsamen Anstrengungen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie verstärkt werden, um die EU-Biodiversitätsziele bis 2020 zu erreichen.

22.05.2017 | Pressemitteilung Nr. 170/17 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM7104
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