Expertenrat für Klimafragen: Klimaziele bis 2030 erreichbar - trotzdem besteht Handlungsbedarf

15.05.2025
Expertenrat für Klimafragen und Entgegennahme des ERK-Gutachtens
Der Expertenrat für Klimafragen hat heute seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 vorgelegt.

Klimaschutzprogramm wird Maßnahmen vor allem für Verkehr, Gebäude und Landnutzung in den Blick nehmen

Der Expertenrat für Klimafragen hat heute seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 vorgelegt. Während die Klimaziele über alle Sektoren bis 2030 trotz Unsicherheiten in Reichweite bleiben, dürfte Deutschland die Vorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung (effort sharing regulation, ESR) im selben Zeitraum deutlich verfehlen. Beim ESR ist es – anders als im nationalen Klimaschutzgesetz – nicht möglich, Defizite eines Sektors durch Übererfüllung anderer Sektoren auszugleichen. Insbesondere bei der Transformation des Verkehrs- und des Gebäudesektors braucht es mehr Dynamik. Auch mit Blick auf die langfristigen Klimaziele in den Jahren 2040 und danach ist Deutschland bisher nicht auf Zielkurs. Grundlage des Gutachtens des Expertenrats sind die vom Umweltbundesamt im März 2025 vorgelegten Projektionsdaten 2025, die der Rat seitdem geprüft hat.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Die gesamte Bundesregierung steht klar zu den nationalen und europäischen Klimazielen und zur Klimaneutralität 2045. Mit den nationalen und europäischen Weichenstellungen der letzten Jahre sind wir insgesamt auf einem erfolgversprechenden Weg. Wir müssen vor allem in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Landnutzung klimafreundliche Technologien deutlich stärken. Aus diesem Grund wird die Bundesregierung ein neues ambitioniertes Klimaschutzprogramm vorlegen. Denn: Je früher die Weichen konsequent Richtung Klimaneutralität gestellt werden desto planbarer, verlässlicher und kostengünstiger ist das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 erreichbar. Die Möglichkeiten des Sondervermögens für Klimaschutz und Infrastruktur müssen wir dazu zielgerichtet nutzen."

Das Gutachten des ERK liefert wertvolle Anregungen für das Klimaschutzprogramm 2025, das die Bundesregierung nach Paragraf 9 Absatz 1 KSG in den ersten zwölf Monaten der neuen Legislaturperiode beschließen wird. Aufgabe wird es unter anderem sein, die Zielverfehlung im EU-ESR-Bereich deutlich zu verringern und Kurs zu setzen für die Einhaltung der langfristigen Klimaziele 2040 und 2045.

Handlungsbedarf besteht insbesondere in den Bereichen Verkehr und Gebäude und bei der Landnutzung. Aufgrund der Weichenstellungen der vergangenen Jahre zeichnen sich positive Entwicklungen beim Markthochlauf klimafreundlicher Schlüsseltechnologien ab. Dieser Trend muss deutlich verstärkt werden, auch mit Blick auf den ab 2027 neu startenden Emissionshandel in diesen Bereichen (EU-ETS-2). Je schneller die Emissionen in diesen Bereichen gesenkt werden können, desto stärker dämpft dies die Kosten für Energieverbraucher und damit die sozialen Kosten in Deutschland und EU-weit. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz muss verstetigt und in seiner Ambition verstärkt werden, um in der Landnutzung wieder auf einen Zielpfad zu kommen. All dies und die sozial gerechte Ausgestaltung von Förderprogrammen ist ein wichtiger Beitrag für einen gesellschaftlich breit akzeptierten Klimaschutz. So werden Bürgerinnen und Bürger in ihren Klimaschutzbemühungen zuverlässig unterstützt.

Informationen

Natürlicher Klimaschutz

Natur stärken – Klima schützen

15.05.2025 | Pressemitteilung Nr. 033/25 | Klimaschutz

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https://www.bmuv.de/PM11337
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