EU: Keine grundsätzlichen Bedenken gegen Pfand

10.10.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 186/03
Thema: Ressourcen
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Stellungnahme aus Brüssel hält Pfandpflicht nicht auf

Stellungnahme aus Brüssel hält Pfandpflicht nicht auf

Zu heutigen Meldungen, die EU habe eine Vorentscheidung gegen das Dosenpfand getroffen, erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:

"Von einer Vorentscheidung gegen das deutsche Pfand kann keine Rede sein. Die von einigen Medien aufgegriffene Mitteilung der Kommission bezieht sich nicht auf die geltende Pfandpflicht nach der Verpackungsverordnung, sondern auf die geplante Novelle der Verpackungsverordnung.

In der Stellungnahme der Kommission zur Novelle wird lediglich auf Einzelfragen, wie die Zulässigkeit von bestimmten Insellösungen, eingegangen. Hinsichtlich der gesamten Pfandregelung führt die Kommission dagegen aus: "Nichts spricht gegen die Verwendung eines Pfandsystems für Einwegverpackungen".

Bei Stellungnahmen im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens handelt es sich um einen üblichen Vorgang. Dies löst lediglich eine "Stillhaltefrist" aus. Das bedeutet, dass Deutschland die Novelle nicht vor dem 03. Januar 2004 in Kraft setzen darf. Das verändert nichts für den Verbraucher, denn auch bislang ist vorgesehen, dass das neue Recht nicht vor dem nächstem Frühjahr in Kraft treten würde.

Das Bundesumweltministerium sieht nach wie vor keine Gründe, die ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die derzeit geltende Verpackungsverordnung rechtfertigen würden. Zudem registriert die Kommission sicherlich sehr genau, dass der Teil des Handels, der keine Lösung will, immer kleiner wird und immer mehr Wirtschaftsbeteiligte sich Rücknahmesystemen anschließen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hält seine Kollegen in Brüssel über die Lage in Deutschland aktuell unterrichtet.

Für den Verbraucher hätte ein Vertragsverletzungsverfahren zunächst keine Konsequenzen. Über die Vereinbarkeit der deutschen Pfandregelung mit dem EU-Recht entscheidet nicht die EU-Kommission sondern erst später der Europäische Gerichtshof. Angesichts der bisherigen Rechtsprechung sieht das Bundesumweltministerium einem solchen Verfahren zur Pfandpflicht gelassen entgegen."

10.10.2003 | Pressemitteilung Nr. 186/03 | Ressourcen
https://www.bmuv.de/PM2057
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