Staatssekretärin Rohleder bei Ministerkonferenz "Umwelt für Europa"

06.10.2022
Die 9. Ministerkonferenz des Prozesses "Umwelt für Europa" findet vom 5. bis 7. Oktober 2022 in Nikosia/Zypern statt. Frau Staatssekretärin Dr. Rohleder nimmt als deutsche Delegationsleiterin an der Konferenz teil.

Die 9. Ministerkonferenz des Prozesses "Umwelt für Europa" (UfE) findet vom 5. bis 7. Oktober 2022 in Nikosia/Zypern statt. Frau Staatssekretärin Dr. Rohleder nimmt als deutsche Delegationsleiterin an der Konferenz teil.

Der paneuropäische Prozess "Umwelt für Europa"wurde 1991 mit dem Ziel ins Leben gerufen, die nationalen und internationalen Kräfte für den Umweltschutz zu bündeln und die Umweltsituation auch in den Transformationsländern zu verbessern. Die Umweltzusammenarbeit im Rahmen des Prozesses umfasst 55 Staaten. Zu ihnen gehören die EU-Mitgliedstaaten, die Westbalkan-Staaten, die EECCA-Staaten ("Eastern Europe, Caucasus, Central Asia") sowie USA und Kanada. Der Prozess wird vom Umweltkomitee (CEP) der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) koordiniert. Darüber hinaus sind internationale Finanzinstitutionen wie die EBRD und die Weltbankgruppe sowie weitere internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen einbezogen.

Aus Sicht des BMUV leistet der UfE-Prozess einen wichtigen Beitrag, die Transformationsländer der EECCA-Region bei der Anhebung ihrer Umweltstandards, der Verbesserung von Umwelt-Governance und ihrem Übergang hin zu einem nachhaltigeren und grünen Wirtschaftsmodell zu unterstützen. Der UfE-Prozess bietet hierfür das einzige multilaterale, hochrangige Forum für die EECCA-Region. Nachdem die letzte Ministerkonferenz 2016 in Batumi/Georgien stattfand, ist nun mit Zypern erstmals ein Mittelmeeranrainerstaat Gastgeber.

Im Bereich Umwelt wurden im Rahmen der UNECE in den letzten Jahrzehnten eine Reihe regionaler Umweltabkommen (MEAs) verabschiedet. In diesem Zusammenhang findet eine enge inhaltliche Zusammenarbeit zwischen BMUV, den anderen UNECE-Mitgliedstaaten und der UNECE statt, besonders in den Bereichen Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Vorsorge von Industrieunfällen. Auch bei der Espoo-Konvention zu grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen ebenso wie bei der Arhus-Konvention handelt es sich um eine UNECE-Konvention.

06.10.2022 | Meldung Europa

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https://www.bmuv.de/ME10289

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