Staatssekretärin Christiane Rohleder zu PFAS-Beschränkungsvorschlag

03.08.2023
Illustration einer Netzwerkstruktur
Im Januar wurde das Beschränkungsdossier bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA eingereicht. Mit der Einreichung beginnt nun das formale REACH-Beschränkungsverfahren.

Im Januar wurde das fachliche Beschränkungsdossier bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA von den für die Chemikalienregulierung zuständigen deutschen Behörden eingereicht. Das Dossier wurde zusammen mit den Behörden aus den Niederlanden, Schweden, Dänemark und Norwegen erstellt. Mit der Einreichung beginnt nun das formale REACH-Beschränkungsverfahren.

Von den Behörden wird vorgeschlagen, die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von über 10.000 verschiedenen PFAS umfassend zu beschränken. Ausnahmen für viele bestimmte klar umrissene Verwendungen, für die derzeit noch keine Alternativen vorliegen, sind beschrieben. Andere solcher Ausnahmen werden vermutlich noch im Laufe des weiteren Verfahrens hinzukommen.

Neben weiteren Akteuren äußerte sich dazu heute Staatssekretärin Christiane Rohleder: "PFAS sind extrem langlebig, und reichern sich in Menschen, Tieren und Umwelt an. Das Beschränkungsverfahren, das derzeit auf EU-Ebene solide wissenschaftlich bewertet und vorbereitet wird, zielt nicht auf Totalverbote. Vielmehr wird es ein differenziertes Vorgehen geben, damit Mensch und Umwelt wirksam geschützt werden und gleichzeitig der Weg für die anderen gesellschaftlichen Transformationsprozesse frei bleibt."

Hauptgrund für die Beschränkung ist die extreme Langlebigkeit der PFAS in der Umwelt (bis zu hunderte von Jahren) kombiniert mit der Nicht-Rückholbarkeit. Informationen zu anderen negativen Eigenschaften einzelner Vertreter der PFAS wie Mobilität, Bioakkumulationsverhalten, Toxizität beim Menschen oder der Umwelt, hormonverändernde (endokrine) Eigenschaften, Treibhauspotential und Gefährdung von Boden, Grund- und Trinkwasser sind ebenfalls im Dossier der Behörden aufgeführt und bewertet. Aktuell läuft die fachliche Phase der Bewertung des Vorschlags durch die unabhängigen wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur. Im Zuge dessen gibt es verschiedene Konsultationsphasen, in denen betroffene Verbände und Unternehmen zum Vorschlag Stellung nehmen können. Eine zentrale Frage, die in dem Verfahren bewertet wird ist dabei auch, in welchen für die Gesellschaft essentiellen Bereichen PFAS derzeit zur Anwendung kommen und in welchen dieser Bereiche es noch keine Alternativen hierzu gibt.

Staatsekretärin Christiane Rohleder: "Nach EU-weiten Untersuchungen von Jugendlichen zwischen 2016 und 2022 wurden über alle Studien hinweg bei 15 Prozent der Teilnehmenden die als tolerierbar angesehenen Werte im Blut überschritten, bei einzelnen Studien sogar bei über 20 Prozent. Daher ist es richtig, dort, wo Alternativen vorhanden sind, einen Ausstieg aus der Verwendung von PFAS zu suchen. Ich lade alle Verbände und Unternehmen ein, sich in das laufende Verfahren mit den ihnen vorliegenden Informationen und Einschätzungen einzubringen und proaktiv prüfen, wo schon heute auf die Verwendung von PFAS problemlos verzichtet werden kann. Mittelfristig setze ich auf die Innovationskraft der deutschen und europäischen Industrie, neue und nachhaltige Lösungen ohne PFAS zu entwickeln."

Die oben stehend in Bezug genommenen Zahlen beziehen sich auf die Forschungsinitiative HBM4EU – Human Biomonitoring for EU. Dabei wurden die von der EFSA für tolerierbar gehaltenen Werte (TWI-Werte – Tolerable Weekly Intake) in der Blutkonzentration bei 15 beziehungsweise 20 Prozent der bei den Studien Teilnehmenden überschritten.

03.08.2023 | Meldung Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/ME10710

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