EU-Höchstgehalte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmitteln
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass der Mensch deutlich empfindlicher auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) reagiert als bisher angenommen. Damit gehören PFAS aufgrund von Einwirkungen durch Verunreinigungen der Luft, des Wassers oder des Bodens auch zu den Umweltkontaminanten in Lebensmitteln, von denen je nach aufgenommener Menge gesundheitliche Gefahren für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgehen können. Als besonders empfindliche Personengruppen gegenüber PFAS gelten dabei Säuglinge und Kleinkinder bzw. Frauen in gebärfähigem Alter, da PFAS als plazentagängig gelten sowie in die Muttermilch übergehen. Diesem Umstand trägt der Summen-TWI (tolerable weekly intake) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Rechnung, indem er sich an den gesundheitlichen Effekten dieser vulnerablen Personengruppen orientiert.
Die Schlussfolgerungen der EFSA-Stellungnahme in 2020 wurden von der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten zeitnah bewertet, um innerhalb der EU einen einheitlichen Beurteilungsrahmen für Lebensmittel mit PFAS-Befunden zu schaffen. Dabei stellt die Einführung EU-weit gültiger Höchstgehalte für PFAS einen wichtigen Schritt dar, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, insbesondere mit Blick auf empfindliche Verbrauchergruppen.
Seit dem 01. Januar 2023 gelten PFAS-Höchstgehalte in bestimmten Lebensmitteln. Bei deren Überschreitung dürfen diese Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Sie dürfen auch nicht als Rohstoffe oder als Zutaten in Lebensmitteln verwendet werden. Erstmalig wurden damit für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) sowie für die Summe dieser vier PFAS Höchstgehalte für Eier, Fische und Fischereierzeugnisse, Muscheln, Krebstiere, Fleisch, Wild sowie Innereien festgesetzt. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 am 25. Mai 2023 sind alle bisher veröffentlichten Höchstgehalte für PFAS in Lebensmitteln in dieser Verordnung übernommen.
In der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1428 der Kommission vom 24. August 2022 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die Kontrolle auf Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln sind detaillierte Anforderungen festgelegt, um die Verlässlichkeit und Einheitlichkeit der amtlichen Kontrollen zu gewährleisten. Diese Verordnung ist am 15. September 2022 in Kraft getreten.