Neue Leitlinien für die Luftqualität

22.09.2021
Rauchender Schornstein auf dem Dach
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat neue Leitlinien für die Luftqualität veröffentlicht. Im Bereich der Luftreinhaltung besteht weiterhin Handlungsbedarf.

Heute hat die Weltgesundheitsorganisation WHO neue Leitlinien für die Luftqualität veröffentlicht.

Dazu erklärt Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Dreckige Luft ist eine Gesundheitsgefahr und Umweltschutz ist gut für die Gesundheit. Auf diesen wichtigen Zusammenhang weist die Weltgesundheitsorganisation zurecht hin. Saubere Luft ist an vielen Orten der Welt auch eine soziale Frage. Das Ziel ist eine Luft, die alle Menschen bedenkenlos atmen können. Die gute Nachricht ist, dass die meisten Klimaschutzmaßnahmen auch gut für Luftqualität und Gesundheit sind. Mit dem Kohleausstieg vermeiden wir in Deutschland neben CO2 auch Millionen Tonnen von anderen Schadstoffen. Mit Bundesmitteln für mehr Bussen und Bahnen, Radwegen und Elektroautos wird eine Mobilität ohne Schadstoffe unterstützt. Die aktuellen Herausforderungen liegen vor allem in der Landwirtschaft. Intensive Tierhaltung und Überdüngung führen zu Feinstaub und Luftverschmutzung – oft auch viele Kilometer entfernt."

Zu den WHO-Empfehlungen: Die neuen Leitlinien der WHO wurden auf Basis umfangreicher epidemiologischer Studien erstellt und zeigen auf, dass sich Luftschadstoffe auch unterhalb der bisherigen WHO-Richtwerte nachteilig auf die Gesundheit auswirken. Aus diesem Grund hat die WHO die Richtwerte teilweise bedeutend abgesenkt und damit deutlich gemacht, dass im Bereich der Luftreinhaltung weiterhin Handlungsbedarf besteht. Wichtig zu wissen: Bei den Richtwerten handelt es sich um Empfehlungen der WHO, die nicht den rechtsverbindlichen Charakter der Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie haben. Die EU-Grenzwerte waren auch in der Vergangenheit schon Ergebnis von Abwägungen, in die neben den gesundheitspolitischen Empfehlungen auch andere Aspekte wie Machbarkeit und soziale und ökonomische Verhältnismäßigkeit eingeflossen sind.

Zum weiteren Verfahren: Die Erkenntnisse der WHO werden als Risikoanalyse der gesundheitlichen Wirkungen von Luftschadstoffen ein wichtiger wissenschaftlicher Beitrag für die von der Europäischen Kommission angekündigte Novellierung der Luftqualitäts-Richtlinie sein. Die Europäische Kommission hat im European Green Deal und im Zero Pollution Action Plan angekündigt, im Rahmen der Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie die derzeit geltenden Luftqualitätsgrenzwerte stärker an die aktualisierten WHO-Empfehlungen zur Luftqualität anzunähern. Die WHO geht in ihrer Analyse davon aus, dass – aufgrund des hohen Ambitionsniveaus der neuen Richtwerte – eines oder mehrere Zwischenziele erforderlich sein könnten. Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission ist für das zweite Halbjahr 2022 angekündigt. Danach werden sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten positionieren. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie ist nicht vor 2024/25 zu rechnen, wobei davon auszugehen ist, dass dann erst einmal Übergangsfristen gelten, bis tatsächlich neue Grenzwerte einzuhalten sind. Das Bundesumweltministerium wird sich in diesen Prozess konstruktiv einbringen, damit künftig weniger Menschen in der EU durch Luftschadstoffe erkranken oder sogar vorzeitig sterben.

Zur Luftqualität in Deutschland: Die Luftqualität in Deutschland ist in den letzten Jahren immer besser geworden. Dennoch bleibt noch viel zu tun. Das wichtigste Problem sind die hohen Feinstaub-Emissionen aus Landwirtschaft und Industrie, der Verfeuerung von Biomasse sowie dem Straßenverkehr. Darauf hat auch die Leopoldina 2019 hingewiesen. Verbesserungen erreichen wir in den nächsten Jahren vor allem durch den Kohleausstieg, den Umstieg auf eine weniger intensive Landwirtschaft und die Verkehrswende hin zu mehr Elektromobilität. Bis 2030 will Deutschland den Ausstoß von Luftschadstoffen erheblich senken. So hat es die Bundesregierung 2019 im Nationalen Luftreinhalteprogramm festgeschrieben. Demnach muss Deutschland bis 2030 gegenüber dem Jahr 2005 die Feinstaub-Emissionen um 43 Prozent und die Ammoniakemissionen um 29 Prozent reduzieren.

Zahlreiche Maßnahmen wurden in dieser Legislaturperiode bereits beschlossen, unter anderem:

  • Technische Anleitung Luft (unter anderem Verwendung von Abluftreinigungsanlagen in der Intensiv-Tierhaltung)
  • Düngeverordnung (weniger Dünger, weniger Ammoniak als Vorläufersubstanz für die Bildung von Feinstaub
  • Kohleausstieg
  • Anreize zum Umstieg auf die Elektromobilität
  • Novellierung der 13./17. BImSchV zur Minderung der Emissionen von Großfeuerungsanlagen
  • Änderung der 1. BImSchV zur Verminderung der Feinstaubbelastung im Umfeld von Kleinfeuerungsanlagen (sowie fortgesetzter Austausch von sehr alten Anlagen zur Verbrennung von Feststoffen (Holz) durch Neu-Anlagen)

Diese Maßnahmen werden in den kommenden Jahren ihre Wirkung entfalten und zur Verbesserung der Luftqualität auch in der Zukunft beitragen.

Darüber hinaus werden die seit 2019 wirksamen Vorgaben zur Begrenzung der NOx-Emissionen von Diesel-Pkw im realen Fahrbetrieb auf der Straße sowie der ansteigende Anteil der E-Fahrzeuge auch zukünftig durch die Erneuerung der Fahrzeugflotte zu einer Minderung der Stickstoffdioxid-Belastung führen.

Ausblick

Weitere Verbesserungen lassen sich um Bereich Landwirtschaft erreichen, da Ammoniak eine wichtige Vorläufersubstanz für die Feinstaubbildung ist und auch erheblich zur Feinstaubbelastung in den Städten beiträgt. Weiteres Potenzial gibt es mit Blick auf Biomasse-Heizungsanlagen, da eine Biomasse-Heizung rund 500-1000-mal höhere Emissionen aufweist im Vergleich zu einer Gas-Heizung. Schon jetzt wird die Installation besonders emissionsarmer Anlagen besonders gefördert.

22.09.2021 | Meldung Luft
https://www.bmuv.de/ME9810

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