Informeller Rat der EU-Verbraucherministerinnen und -minister

11.02.2022
Beim informellen Rat der EU-Verbraucherminister stehen verschiedene aktuelle verbraucherpolitische Fragen zur Diskussion, darunter Stärkung der Online-Verbraucherrechte und Verbesserung der Verbraucherrechte bei Reisen.

Staatssekretärin Christiane Rohleder nimmt heute für Deutschland am informellen Rat der EU-Verbraucherministerinnen und -minister teil. Zur Diskussion stehen verschiedene aktuelle verbraucherpolitische Fragen. Es geht um: die Stärkung der Verbraucherrechte bei Reisen, die Verbesserung des Schutzniveaus bei Verbraucherprodukten, die grenzüberschreitende Durchsetzung von Verbraucherrecht sowie eine verbraucherfreundliche Gestaltung von Online-Marktplätzen.

Anlässlich des informellen Rats der EU-Verbraucherministerinnen und -minister äußert sich Staatssekretärin Christiane Rohleder folgendermaßen.

Staatssekretärin Christiane Rohleder: "Beim Treffen der EU-Verbraucherschutzministerinnen und -minister sind mir zwei Themen besonders wichtig. Erstens, die Stärkung der Online-Verbraucherrechte. Auf Online-Plattformen müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf faire und nutzerfreundliche Bedingungen verlassen können. Betreiber von Online-Marktplätzen müssen mehr Verantwortung übernehmen für die Produkte und Dienstleistungen auf ihren Plattformen. Das stärkt auch das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Online-Marktplätze. Dass verbraucherpolitische Aspekte beim aktuell verhandelten EU-Dossier Digital Services Act eine zentrale Rolle spielen, ist eine gute Nachricht. Aber es sind noch Verbesserungen nötig. Irreführendes und manipulatives Web-Design, so genannte "dark patterns" sollten verboten werden. Diese Designs sind darauf ausgelegt, Kaufentscheidungen durch psychologischen Druck trickreich zu beschleunigen.

Außerdem sollten Nutzerinnen und Nutzer das Recht haben, Online-Plattformen auch ohne personalisierte Werbung zu nutzen. Gegenüber Minderjährigen sollte personalisierte Werbung ganz verboten werden. Bei personalisierter Werbung besteht die Gefahr von Manipulation, aber auch von Diskriminierung und der Ausnutzung von Schwächen von besonders schutzbedürftigen Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Zweitens, eine Verbesserung der Verbraucherrechte bei Reisen. Die Bundesregierung begrüßt die Absicht der Kommission, die Pauschalreiserichtlinie umfassend zu evaluieren. Das ist vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wichtig. Auch die Fluggastrechte sollten in die Pauschalreiserichtlinie bezüglich der Insolvenzabsicherung einbezogen werden. Bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung müssen wir das bestehende Schutzniveau sichern."

11.02.2022 | Meldung Verbraucherschutz
https://www.bmuv.de/ME9976

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