Bekanntmachung des Entwurfs der Vorgehensweise zum Ausschlusskriterium "Seismische Aktivität" im Standortauswahlverfahren

30.05.2022
Wegweiser Atommüll-Endlager
Mit der Sachstandsdarstellung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit an der Diskussion der Vorgehensweise zum Ausschlusskriterium "Seismische Aktivität" eröffnet.

Im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle werden unter anderem Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geologische Abwägungskriterien zur Auswahl beziehungsweise zum Ausschluss von Gebieten verwendet. Mit dem Ausschlusskriterium "seismische Aktivität" werden seismisch aktive Zonen im Hinblick auf die Langzeitsicherheit des Endlagers ausgeschlossen.

Als Maßstab werden dabei die Erdbebenzonen des DIN EN 1998-1/NA 2011-01 herangezogen. Zwischenzeitlich wurde die neue Fassung DIN EN 1998-1/NA 2021-07 veröffentlicht, bei der eine andere Methode zum Angabe der seismischen Gefährdung verwendet wird.

Mit der Sachstandsdarstellung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit an der Diskussion der weiteren Vorgehensweise zum Ausschlusskriterium "Seismische Aktivität" eröffnet.

Anmerkungen zu der vorgestellten Vorgehensweise können bis zum 19.07.2022 an   gesendet werden. Die Rückmeldungen werden auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG veröffentlicht.

Nach der Auswertung der Rückmeldungen wird ein Fachgespräch zum Entwurf dieser Sachstandsdarstellung mit Vertretern der Fachöffentlichkeit und der Beteiligungsformate durchgeführt.

30.05.2022 | Meldung Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/ME10101

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