Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz des Grundwassers – Grundwasserverordnung

Verordnungen

Downloads / Links

Sechs Absender haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union aufgrund der Klage der Europäischen Kommission im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie verstoßen hat (Rechtssache C-543/16). Zur Umsetzung dieses Urteils wurde die Düngeverordnung angepasst. Nach § 13a der Düngeverordnung gelten in mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten, die durch die Landesregierungen auszuweisen sind, zusätzliche Anforderungen. Wie in § 13a Absatz 1 Satz 2 der Düngeverordnung vorgesehen, hat die Bundesregierung zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung der Gebiete die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 3. November 2020 (BAnz AT 10.11.2020 B4) erlassen. Die AVV GeA ist allerdings in Gesprächen mit der EU-Kommission bemängelt worden, so dass diese zu überarbeiten ist. Ein entsprechend überarbeiteter Entwurf der AVV GeA wurde zwischenzeitlich von der Bundesregierung nach Anhörung dem Bundesrat zur weiteren Befassung zugeleitet.  Mit der geplanten Überarbeitung der AVV GeA sind zukünftig denitrifizierende Verhältnisse bei der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete zu berücksichtigen. Die Bestimmung, wann eine Nitratbelastung vorliegt, also die Festlegung eines Grenzwertes (sogenannter Schwellenwert), erfolgt in der Grundwasserverordnung (GrwV). Entsprechend ist auch der Schwellenwert unter Berücksichtigung denitrifizierender Verhältnisse durch eine entsprechende Ergänzung in der GrwV festzulegen. Diesem Ziel dient die mit dem Entwurf vorgesehene Änderung der GrwV.

Aktualisierungsdatum: 07.07.2022

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE978

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.