Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Entwürfe laufende Vorhaben | NiSV

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Sieben Absender haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) regelt Anforderungen an den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken. Ein Kernanliegen der NiSV sind Anforderungen an die erforderlichen fachlichen Kenntnisse der Personen, die nichtionisierende Strahlungsquellen am Menschen anwenden (Fachkunde). Die Fachkunde wird in den meisten Fällen durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung erworben. Bis dato waren keine Regelungen vorgesehen, um Anbieter zu überprüfen, die Schulungen zum Erwerb der geforderten Fachkunde anbieten.

Auf Wunsch von Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern und auf Wunsch der Länder wurde im März 2020 ein freiwilliges Verfahren, unter anderem mit Anerkennungen von Schulungsanbietern, eingeführt. Die an das Verfahren gestellten Erwartungen wurden nicht erfüllt, da das freiwillige Anerkennungsverfahren nicht die notwendige Resonanz unter den Schulungsanbietern gefunden hat. Stattdessen deuten Hinweise aus der Kosmetikbranche und von den Vollzugsbehörden auf Fehlentwicklungen hin, bei denen die Anforderungen der NiSV an den Erwerb der Fachkunde unterlaufen oder nicht beachtet werden.

Mit der vorliegenden Verordnung wird ein Verfahren zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde in die NiSV aufgenommen. Vorgesehen sind in dem Verfahren sowohl Überprüfungen der Schulungsanbieter als auch eine Verlagerung der Prüfungen zur Lernerfolgskontrolle von den Schulungsanbietern zu den Zertifizierungsstellen. Beide Prüfungen sind Voraussetzung für den Erwerb eines Fachkundezertifikats. Die Aufnahme dieser Regelungen in der zu ändernden Verordnung wird zum Anlass genommen, an diversen Stellen Klarstellungen, redaktionelle Änderungen und Korrekturen vorzunehmen.

Aktualisierungsdatum: 24.01.2023
https://www.bmuv.de/GE1000

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