Klimaanpassungsgesetz
FAQs
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Um uns der fortschreitenden Klimakrise entgegenzustemmen, ist konsequenter Klimaschutz durch Senkung der Treibhausgasemissionen die allererste Aufgabe. Nichtsdestotrotz verzeichnen wir bereits heute einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur gegenüber dem vorindustriellen Niveau, dessen Auswirkungen weltweit und auch in Deutschland immer spürbarer werden. Dies zeigte sich zum Beispiel in der Ahrtal-Katastrophe 2021 und den Dürresommern der letzten Jahre. Es ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen der Klimakrise an Intensität, Häufigkeit und Dauer weiter zunehmen werden. Dies hat der Weltklimarat der Vereinten Nationen kürzlich in seinem Synthesebericht noch einmal sehr deutlich hervorgehoben. Die vorsorgende und risikobasierte Anpassung an die Klimakrise muss daher auch in Deutschland verstärkt werden. Alle föderalen Ebenen und Bereiche der Gesellschaft sind von den Folgen der Klimakrise betroffen.
Mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) schaffen wir daher einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen, als Grundlage für die Klimaanpassungsstrategien des Bundes und der Länder, ebenso wie für die Klimaanpassungskonzepte auf kommunaler Ebene.
Stand:
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Der Entwurf zum Klimaanpassungsgesetz hat folgende wesentlichen Inhalte:
- Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes mit messbaren Zielen
Die Bundesregierung wird, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, verpflichtet, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, diese regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umzusetzen. Die Ziele werden nicht im Gesetz selbst festgeschrieben, sondern auf dessen Grundlage in einem separaten Prozess entwickelt und in einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung von der Bundesregierung beschlossen. Dieser Prozess wurde bereits begonnen. Gesetzlich geregelt wird nun auch das Berichtswesen des Bundes: Die Bundesregierung wird verpflichtet, regelmäßige Klimarisikoanalysen und Monitoringberichte zu erstellen. - Berücksichtigungsgebot, Entsiegelung von Böden
Ein Berücksichtigungsgebot verpflichtet Träger öffentlicher Aufgaben, bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen. Träger öffentlicher Aufgaben sollen ebenfalls darauf hinwirken, dass versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für die Nutzung notwendig ist, in ihren natürlichen Bodenfunktionen wiederhergestellt und entsiegelt werden, soweit dies erforderlich und zumutbar ist. - Stärkung der Klimaanpassung vor Ort
Für eine effektive Vorsorge gegen die Auswirkungen der Klimakrise sollen möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Risikoanalysen und Anpassungskonzepte erstellt werden. Die Länder werden verpflichtet: a) eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen,
b) dafür Sorge zu tragen, dass für die Gebiete der Gemeinden und Gemeindeverbände Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden (die Länder können hier Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl ausnehmen, wenn dieses Gebiet durch ein Klimaanpassungskonzept für das Gebiet eines Kreises abgedeckt ist),
c) dem Bund zu berichten, in wie vielen Gemeinden und Kreisen entsprechende Konzepte vorliegen.
Der Entwurf zum Klimaanpassungsgesetz sieht außerdem vor, dass die Bundesregierung die Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen der bestehenden Förderlandschaft und durch die jeweils bestehenden Daten- und Beratungsangebote bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten unterstützt. Ein solches Beratungsangebot ist etwa das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA), das vom BMUV beauftragt wurde, um Gemeinden und andere lokale Akteure bei Fragen der Klimaanpassung zu beraten und zu unterstützen.
Stand:
- Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes mit messbaren Zielen
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Mit einer komplett neu konzipierten vorsorgenden Anpassungsstrategie soll die Klimaanpassungspolitik in Deutschland vor allem an messbaren Zielen ausgerichtet werden. Die neue Strategie soll dazu beitragen, Maßnahmen zur Klimaanpassung zielgerichteter aufzusetzen, die Erfolge (und gegebenenfalls Lücken) in der Vorsorge vor Klimaschäden besser als bisher bewerten und im Bedarfsfall nachsteuern zu können.
Die bisherige Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) stammt aus dem Jahr 2008 und hat erfolgreich die Grundlagen der Klimaanpassungspolitik in Deutschland etabliert, insbesondere durch Klimarisikoanalysen, Maßnahmenplanung, den Aktionsplan Anpassung sowie das DAS Monitoring. Diese Strategie wird nun, den Vorgaben des Koalitionsvertrags entsprechend, neu ausgerichtet und weiterentwickelt zu einer vorsorgenden Anpassungsstrategie mit messbaren Zielen.
Stand:
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Der Entwurf des KAnG konzentriert sich auf die übergeordneten Fragen der Klimaanpassung. Das Gesetz soll einen Rahmen bereitstellen, um Klimaanpassung in Deutschland systematisch und vorausschauend zu betreiben, Handlungsbedarfe transparent zu machen und die Grundlagen für flächendeckende Vorsorgemaßnahmen zu schaffen. Die Regelungen für konkrete Umsetzungsmaßnahmen zur Klimaanpassung werden in einzelnen Fachgesetzen getroffen. Noch in dieser Legislaturperiode sollen einzelne Fachgesetze mit Bezug zur Klimaanpassung novelliert werden.
Stand:
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Ja, der Bund unterstützt sowohl mit Beratung als auch mit finanzieller Förderung. Das BMUV hat bereits im Jahr 2021 ein Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) beauftragt, das Gemeinden und andere lokale Akteure bei Fragen der Klimaanpassung berät, vernetzt und unterstützt.
Außerdem unterstützt das BMUV mit der Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ gezielt die strategische Steuerung der nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe nachhaltiger kommunaler Anpassungskonzepte. Unter anderem fördert dieses Programm den Einsatz von Klimaanpassungsmanager*innen in Kommunen.
Mit Hilfe der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)“ trägt das BMUV ferner dazu bei, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und diese auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten. Im Rahmen dieser Förderung sind auch Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft antragsberechtigt.
Der Bund unterstützt andere Verwaltungsträger weiterhin durch wissenschaftliche Grundlagenarbeit bei der Anpassung an die Folgen der Klimakrise.
Stand:
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Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe ist in den Haushaltstiteln verschiedener Ressorts verankert. Beispiele hierfür reichen von der Städtebauförderung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), den Klimaprojektionen des Deutschen Wetterdienstes oder der Optimierung von Güterschiffen im Hinblick auf Niedrigwasserphasen im Bereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bis hin zur Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Die Bundesregierung erarbeitet in einer Interministeriellen Arbeitsgruppe zurzeit eine Methodik, um die Ausgaben der öffentlichen Hand hinsichtlich ihres Beitrages zur Klimaanpassung besser klassifizieren zu können. Hierzu wurde ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beauftragt.
Das BMUV unterstützt Kommunen im Bereich der Klimaanpassung finanziell insbesondere durch die zwei Förderrichtlinien "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" und "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen", die derzeit Anreize und Positivbeispiele schaffen für ein systematisches, integriertes und nachhaltiges Vorgehen (siehe Frage 5). Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) stellt das BMUV zudem bis 2026 vier Milliarden Euro zur Verfügung, um die durch die Klimakrise besonders belasteten Ökosysteme zu schützen, zu stärken und wiederherzustellen. Hieraus werden ebenfalls Klimaanpassungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen mit Synergien zur Klimaanpassung in Kommunen finanziert.
Stand:
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Durch den Klimawandel bestehen überall in Deutschland mit steigender Tendenz erhebliche Risiken für das Leben und die Gesundheit von Menschen, für massive wirtschaftliche Schäden an Infrastruktur und Gebäuden sowie in der Landwirtschaft und für die Natur. Dies haben Dürre-Sommer und die Flutkatastrophe im Ahrtal zuletzt in erschreckendem Ausmaß gezeigt. Aufgrund der hohen Unsicherheiten zur Eintrittswahrscheinlichkeit von Starkregen, Hochwasser, Hitze und Dürre an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit, sind eine vorausschauende Risikobewertung und vorsorgendes Handeln gerade auf lokaler Ebene geboten. Dabei gilt es vor allem bei langfristigen Investitionen der Kommunen und der privaten Wirtschaft, zukünftige Risiken des Klimawandels zu erfassen, zu bewerten und durch geeignete Vorsorgemaßnahmen zu minimieren.
Die Studie "Kosten durch Klimawandelfolgen in Deutschland" rechnet bis zur Mitte des Jahrhunderts je nach Ausmaß der Erderwärmung mit kumulierten volkswirtschaftlichen Schäden in Höhe von 280 bis 900 Milliarden Euro (Markus Flaute et al. (2022), Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Merkblatt #08, Klimawandel: Milliarden-Schäden zu erwarten). Andererseits können Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel die rein monetären Kosten des Klimawandels – gemessen als Verlust in der Wirtschaftsleistung – um 60 bis 100 Prozent reduzieren (Markus Flaute et al. (2022), Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Merkblatt #09, Klimaanpassung: Investitionen lohnen sich).
Vor diesem Hintergrund stellt eine systematische Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplanung, wie die Klimaanpassungskonzepte sie erfordern, eine unerlässliche Vorsorgemaßnahme und eine wichtige Investition in die Zukunft dar. Diese bildet die Grundlage dafür, künftige Schäden so weit wie möglich zu vermeiden.
Der Entwurf des Klimaanpassungsgesetzes bietet den Ländern bei örtlichen Klimarisikoanalysen und Klimaanpassungskonzepten jedoch große Flexibilität, den Aufwand den jeweiligen Möglichkeiten und Bedürfnissen anzupassen. Die Länder können beispielsweise vorsehen, dass für das Gebiet kleiner Gemeinden keine Klimaanpassungskonzepte erstellt werden müssen, solange dieses Gebiet durch ein Klimaanpassungskonzept für das Gebiet eines Kreises abgedeckt ist.
Stand:
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Die Erarbeitung der Strategie hat innerhalb der Bundesregierung bereits begonnen. Es ist eine Beteiligung von Stakeholdern und der Öffentlichkeit im Herbst/Winter 2023/24 und eine Verabschiedung der Strategie Ende 2024 geplant.
Stand:
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Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) begründet keine Pflichten für Bürgerinnen und Bürger. Der Nutzen für Bürgerinnen und Bürger liegt darin, dass auf Grundlage des KAnG alle Verwaltungsebenen die Herausforderungen der Klimaanpassung stärker und systematischer als bisher berücksichtigen und angehen. Ziel ist der Schutz der Bürgerinnen und Bürger, ihrer Gesundheit, der Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie der Natur und der Ökosysteme vor den negativen Auswirkungen der Klimakrise.
Stand: