Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Das Bundesumweltministerium fördert mit der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Initiiert wurde die Förderung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, als eine von vielen Maßnahmen, die Eigenvorsorge auf regionaler und lokaler Ebene zu stärken.
Mit einer nun erfolgten Neuausrichtung der Förderrichtlinie beabsichtigt das Bundesumweltministerium, Betroffene des Klimawandels künftig noch passgenauer zu fördern. Ziel ist es, Akteurinnen und Akteuren, insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen, darin zu unterstützen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse in Deutschland möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen. Es sollen gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen durch kommunale Anpassungskonzepte, welche von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern erarbeitet werden, geschaffen werden.
Um die gemeinsame Ausrichtung der klimaanpassungsbezogenen Förderrichtlinien im BMUV zu stärken sowie eine effiziente förderpolitische Steuerung auf Programmebene zu erzielen, wurde das Programm der "Nationalen Klimaanpassung" gegründet unter dessen Dach die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge "bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanagende" und "Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen" zusammengeführt wurden. Das Programm der "Nationalen Klimaanpassung" verfolgt das übergeordnete Ziel, die vor Ort notwendigen Klimaanpassungsprozesse systematisch und integrativ in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie anzugehen und umzusetzen.
Programmdaten
Antragsfrist
abgelaufen
Förderberechtigte
Verband, Vereinigung, Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Bildungseinrichtung
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung, Beratung, Klima und Energie, Forschung und Innovation, Gesundheit, Mobilität, Umwelt- und Naturschutz
Themenbereich
Klimaanpassung
Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU)
Partner Fördergeber
Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Förderschwerpunkte
Gefördert werden vor allem lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den folgenden Förderschwerpunkten:
A. Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement
- A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts durch Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager
- A.2 Umsetzung des Nachhaltigen Anpassungskonzepts
- A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel
B. Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung
- B.1 Erstellung eines Konzeptes
- B.2 Umsetzung eines Konzeptes
Durch die Förderung des kommunalen Anpassungsmanagements sowie innovativer Modellprojekte für die Klimaanpassung begegnet die Richtlinei dem akuten Handlungsbedarf. Hier kann jeweils ein Zuschuss von bis zu 275.000 Euro beziehungsweise bis zu 500.000 Euro gewährt werden. Bei den innovativen Modellprojekten (Förderschwerpunkt B) setzt die Förderung auf Ergebnisse mit hoher Übertragbarkeit auf ähnlich betroffene Regionen und Akteure.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zu entwickeln. Der Natürliche Klimaschutz soll substanziell dazu beitragen, die Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise zu erreichen. Er soll damit einen relevanten Beitrag zur allgemeinen Krisenvorsorge in Deutschland leisten.
Auch bei der Förderung von "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" sollen im Rahmen der nächsten Förderfenster - finanziert durch Mittel aus dem ANK - besondere Schwerpunkte auf natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen gelegt werden, um die Synergien zwischen natürlichem Klimaschutz und der Klimaanpassung nutzbar zu machen.
2023 werden die Rahmenbedingungen für eine Antragstellung in den Förderschwerpunkten A "Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement" und B "Innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung" finanziert aus dem ANK sowie der Zeitpunkt der Öffnung eines Förderfensters bekannt gegeben. Eine angemessene Vorbereitungszeit zwischen Veröffentlichung der Ankündigung und der Öffnung des Förderfensters wird dabei sichergestellt.
Bei Interesse können Sie sich auf der Webseite des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) registrieren lassen, um rechtzeitig über den Beginn des Förderfensters und die Förderkonditionen informiert zu werden.