Sind die Grenzwerte heute noch auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand?

FAQ

Die wissenschaftliche Evidenz hat sich seit der Formulierung der Grenzwerte erheblich weiterentwickelt. Es gibt zahlreiche aktuelle Studien, die die gesundheitliche Schädlichkeit von Stickstoffdioxid verdeutlichen und zwar noch wesentlich fundierter und deutlicher als dies zum Zeitpunkt der Grenzwertfestlegung 1999 der Fall war. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihren im Herbst 2021veröffentlichten Luftgüteleitlinien, welche gezeigt haben, dass auch bei Schadstoffkonzentrationen deutlich unterhalb der bestehenden Grenzwerte schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erwarten sind.

Die rechtlich verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind in der EU-Luftqualitätsrichtlinie festgelegt. In 2024 wurde eine Einigung bei der Überarbeitung der EU-Luftqualitäts-Richtlinie erreicht. Diese sieht strengere Grenzwerte für die Konzentrationen wichtiger Schadstoffe, darunter Feinstaub und Stickstoffdioxid, in der Umgebungsluft vor, die näher an den WHO-Leitlinien liegen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Schädlichkeit von Stickstoffdioxid

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1108

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.