Ermittlung und Bewertung der Strahlenexposition an Arbeitsplätzen mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (NORM)

Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels

Projektlaufzeit
10.2016 - 09.2017

Forschungskennzahl
3616 S 12343

Die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 betreffen auch Strahlenexpositionen durch natürlich vorkommende radioaktive Stoffe (NORM) in festgelegten Tätigkeitsfeldern. Für einige dieser Tätigkeitsfelder lagen bisher keine ausreichenden Informationen über die Höhe der Strahlenexpositionen, die Expositionspfade sowie über die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer vor. Das Ziel des Forschungsvorhabens war es, die entsprechenden Informationen für diese Tätigkeitsfelder zu erheben, um den künftigen Umfang der strahlenschutzrechtlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes beruflich strahlenexponierter Personen festzustellen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in den untersuchten Tätigkeitsfeldern für etwa 300 bis 1000 Beschäftigte eine Expositionsabschätzung nach Paragraph 55 StrlSchG erforderlich sein kann. Bei etwa 50 bis 150 Beschäftigten könnte die effektive Dosis den Wert von ein Sievert (mSv) im Kalenderjahr übersteigen und eine Pflicht zur Anzeige der Tätigkeit bei der Strahlenschutzbehörde und zur Expositionsermittlung gemäß Paragraph 56 StrlSchG vorliegen. Die vorgenannten Anzahlen hängen in hohem Maße von der Konservativität der anzuwendenden Methoden der Dosismodellierung ab. Als ein besonderes Problem wurde die Expositionsabschätzung bzw. -ermittlung von Mitarbeitern externer Firmen erkannt, die bei Wartungsarbeiten eingesetzt werden.

https://www.bmuv.de/FB1989

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