Deutsche Beteiligung am Twinning-Instrument der EU

Blaue Fahnen mit gelben Sternen weht im Wind

Deutschland beteiligt sich aktiv am Twinning zur Unterstützung des Verwaltungsaufbaus in den Ländern Mittel- und Osteuropas, des Westbalkans, des südlichen und östlichen Mittelmeerraums sowie in den Neuen Unabhängigen Staaten. Ziel von Twinning ist es, die neuen EU-Mitglieder, die Beitrittskandidaten und die Nachbarstaaten der EU in der Angleichung an das europäische Recht, dem so genannten acquis communautaire, zu unterstützen und die dazu notwendigen Implementierungsstrukturen aufzubauen sowie Verwaltungskapazitäten zu stärken. Im Rahmen von Twinning werden Experten, vorzugsweise aus den Behörden des Bundes und der Länder, für bis zu zwei Jahre in die Partnerländer entsandt, um dort gemeinsam mit deren Behörden Projekte durchzuführen. Neben Wirtschaft, Landwirtschaft und Innenpolitik war Umweltschutz ein Schwerpunkt des Instruments. Leider ist die Zahl der ausgeschriebenen Projekte in den letzten Jahren sehr rückläufig. Deutschland ist im Umweltsektor eines der aktivsten Mitgliedsländer. Von 1998 bis 2019 war das Bundesumweltministerium an der Durchführung von mehr als 80 Projekten im Umweltbereich mit einem Gesamtbudget von mehr als 80 Millionen Euro beteiligt, davon in den meisten Fällen mit der Projektleitung betraut.

Der Schwerpunkt des deutschen Engagements im Umweltschutz liegt bei Projekten zu Luft- und Wassermonitoring, zur Abfallentsorgung und -gesetzgebung, zu IVU (Integrierte Vermeidung von Umweltverschmutzung), zur allgemeinen Unterstützung bei der Erarbeitung von Umweltstrategien und zum allgemeinen Verwaltungsaufbau. Zurzeit arbeitet das BMU in einem Projekt mit Serbien zusammen.

Verfahrensweise

Twinning-Projekte werden aus EU-Mitteln im Rahmen der Programme IPA (Instrument for Pre-Accession) für die Beitrittskandidaten und ENI (European Neighbourhood Instrument) für die Neuen Unabhängigen Staaten und den südlichen und östlichen Mittelmeerraum finanziert.

Twinning-Projekte werden von den IPA- beziehungsweise ENI-Staaten in Abstimmung mit der EU-Kommission konzipiert und ausgeschrieben. Die Vergabe der Projekte erfolgt im Wettbewerb zwischen den Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten, die bei Interesse ein Angebot erarbeiten und dieses im Partnerland präsentieren. Auch eine Zusammenarbeit mehrerer EU-Länder im Konsortium ist möglich, zunehmend sogar gewünscht. Ist der Partner ausgewählt, erfolgt die Erarbeitung eines umfassenden Vertrags (Contract) zwischen den beteiligten Ländern, in dem Ablauf und Inhalt des Projekts geregelt werden.

Entwicklungen im Twinning bei den neuen EU-Mitgliedern

In den ersten Jahren nach Einführung des Twinning-Instruments sollten mit Hilfe der Projekte die grundlegenden Voraussetzungen für den EU-Beitritt geschaffen werden. Die Schwerpunkte lagen dementsprechend vor allem auf übergeordneter Ebene in den Bereichen Rechtsangleichung, Behördenaufbau und Umweltstrategieentwicklung sowie fachbezogen auf der Entwicklung von Monitoringkapazitäten. Für die zehn 2004 beigetretenen Staaten gab es noch im Rahmen eines Übergangsprogramms Transition Facility die Möglichkeit, Twinning-Projekte auszuschreiben. Nun können sich die neuen EU-Mitgliedstaaten auch selbst als EU-Partner für Twinning-Projekte bewerben und damit ihre eigenen Erfahrungen aus der Vorbereitung auf den EU-Beitritt weitergeben.

Bulgarien und Rumänien sind zum 1. Januar 2007 beigetreten. Bulgarien hat seit 1998 Twinning-Projekte zur Unterstützung des Verwaltungsaufbaus ausgeschrieben und durchgeführt. Das Programm wurde auch von Rumänien intensiv genutzt, insbesondere um den Aufbau der regionalen Umweltbehörden voranzutreiben. Deutschland hat beide Länder mit insgesamt 26 Projekten in einem breiten Themenspektrum intensiv bei der Vorbereitung auf den EU-Beitritt im Umweltbereich unterstützt und diese Unterstützung auch über den Beitritt hinaus fortgeführt.

Kroatien ist zum 1. Juli 2013 der EU beigetreten. Auch Kroatien setzte verstärkt auf das Twinning-Instrument zur Anpassung an EU-Standards. Durch ein Twinning-Projekt bereitete das Bundesumweltministerium zwischen September 2007 und August 2009 die kroatische Wasserwirtschaftsverwaltung auf die Umsetzung der EG-Wasserrahmenlinie vor.

Entwicklungen im Twinning bei den EU-Beitrittskandidaten

Als Länder mit offiziellem Kandidatenstatus bereiten sich momentan Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei auf einen EU-Beitritt vor. Der Schwerpunkt der Twinning-Aktivitäten lag hier für das Bundesumweltministerium bislang auf der Türkei, die noch großen Bedarf beim Aufbau der notwendigen Kapazitäten für eine effektive Umweltverwaltung hat. Dabei ging es um die Einführung geregelter Abfallentsorgungsstrukturen, die Verbesserung der Luftreinhaltung, den Lärmschutz sowie den Schutz der reichhaltigen natürlichen Ressourcen, über die das Land verfügt. Auch Serbien und Mazedonien setzen nun verstärkt auf das Twinning-Instrument zur Anpassung an EU-Standards. Mit Serbien, Partner Deutschlands im Rahmen der "Internationalen Kommission zum Schutz der Donau", hat das Bundesumweltministerium bereits vier Twinning-Projekte zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, zur Stärkung der administrativen Kapazitäten bei der Implementierung eines Luftqualitätsmanagements, zur Unterstützung bei der Implementierung eines Managementsystems für Chemikalien und zur Einführung der EU-Emissionshandelsrichtlinie, abgeschlossen. Ein Projekt zum Flussgebietsmanagement endete im Oktober 2020.

Twinning und die neue Nachbarschaftspolitik der EU

Ursprünglich als Heranführungsinstrument an die EU gedacht, hat sich Twinning inzwischen als Instrument des Institution Building auch über den unmittelbaren Kontext des Beitritts hinaus entwickelt. Im Rahmen des ENPI (European Neighbourhood Policy Instrument) wurde die Anwendung von Twinning seit 2007 nach und nach auf die östlichen Nachbarn der EU und den Mittelmeerraum ausgeweitet. Seit 2014 greift für die EU-Nachbarstaaten das Nachfolgeinstrument ENI (European Neighbourhood Instrument). Gerade im Bereich grenzüberschreitender Umweltbelastungen ist es wichtig, Kooperationsmöglichkeiten zwischen EU-Mitgliedern und Nicht-EU-Mitgliedern zu schaffen und die Nachbarstaaten beim Aufbau der dazu notwendigen Kapazitäten zu unterstützen. Hierzu diente auch das bereits 2003 durchgeführte Twinning-Projekt des Bundesumweltministeriums mit der Ukraine. Das erste Vorhaben des BMU mit Ägypten zum Thema Abfallwirtschaft wurde zwischen Ende 2008 und Frühjahr 2011 durchgeführt. Von Januar 2013 bis Februar 2015 wurde das erste Twinning-Projekt des BMU im Südkaukasus umgesetzt – Ziel des Vorhabens war die Unterstützung des armenischen Umweltministeriums bei der Einführung eines IVU-Systems.

Ein Twinning-Projekt mit dem israelischen Umweltministerium zur Unterstützung bei der Einführung eines IVU-Systems und eines Registers zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen (Pollutant Release and Transfer Register, PRTR) wurde im Februar 2015 abgeschlossen. Von Mitte 2015 bis Mitte 2017 unterstützte ein deutsch-österreichisch-britisches Konsortium in einem weiteren Twinning-Vorhaben das israelische Umweltministerium und die israelische Industrie bei der Modernisierung von umweltregulatorischen Instrumenten.

Warum Twinning?

20 Jahre Erfahrung mit Twinning-Projekten im Umweltbereich zeigen, dass sich das Engagement für beide Seiten lohnt. Die deutschen Verwaltungsexperten, die mit der Umsetzung europäischer Gesetzgebung eng vertraut sind und selbst über vielfältige Erfahrungen in der Organisation und Reform von Verwaltungen verschiedener Ebenen verfügen, können den Kollegen in den Partnerländern gerade jene Bereiche alltäglichen Verwaltungshandelns näher bringen, die von klassischer technischer Hilfe nicht erfasst werden. Durch die tägliche Zusammenarbeit in den Projekten werden langfristige Partnerschaften mit dem betreffenden Land geknüpft, die auch die bilateralen Kontakte über das Twinning-Projekt hinaus stärken und Verbindungen für die Kooperation mit anderen Bereichen von Politik und Wirtschaft schaffen können. Für Deutschland bietet sich so die Möglichkeit, gezielt an einer umweltfreundlichen Entwicklung in den Beitrittsstaaten und EU-Nachbarländern mitzuwirken.

Stand: 04.09.2020

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