Wie spart das BMUV Energie?

Die breite Einsparung von Energie kann nur gemeinsam von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern erreicht werden. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft dabei.

Die Energieeinsparverordnung der Bundesregierung erlässt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Sie gilt vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Auch das Bundesumweltministerium trägt in diesem Zusammenhang Sorge dafür, dass die Lufttemperatur in den Büros der Dienstgebäude höchstens 19°C (Grad Celsius) beträgt. Gemeinschaftsflächen wie Flure, Treppenhäuser und Eingangshallen werden nicht beheizt. Es wurden dazu Einstellungen an der zentralen Heizungsteuerung vorgenommen. Darüber hinaus wurden die Beschäftigten darüber informiert, welche Einstellungen an den Heizungen vorzunehmen sind, um die vorgegebenen 19°C zu erreichen. Um eine Kontrolle über die Temperaturen am Arbeitsplatz zu ermöglichen, wird jedes Büro zudem mit einem Thermometer bestückt.

Die im BMUV geltende Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeit ermöglicht im Grundsatz allen Beschäftigten, unabhängig von Energieeinsparmaßnahmen, die Nutzung Mobiler Arbeit.

An den BMUV-Gebäuden werden oder wurden in der Vergangenheit Dienstgebäude nicht angestrahlt.

Bereits im Juli 2022 wurde durch die Hausleitung des BMUV entschieden, dass Dienstreisen nur noch in zwingend notwendigen Fällen durch die Vorgesetzten genehmigt werden. Jede Dienstreise ist kritisch auf Vermeidbarkeit durch alternative digitale Formate zu überprüfen.

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.