Sicheres Spielzeug

Teddy, bunte Bausteine und gelbe Gummienten

Spielzeug, das auf den Markt gebracht wird, muss allen geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und darf die Gesundheit nicht gefährden. Mit einer Reihe von Maßnahmen sichert die Bundesregierung einen möglichst hohen Schutz.

Hersteller, Importeure und Händler haben die Pflicht und Verantwortung, die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten.

Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrollieren die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen an Spielzeug. Zeigen die Ergebnisse ihrer Untersuchungen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden, ergreifen die zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen. Solche behördlichen Kontrollen sind daher ein wichtiges Instrument, um Kinder vor Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen durch unsichere Produkte zu schützen.

Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen auf Basis wissenschaftlich fundierter Aussagen

Gerade Kleinkinder nutzen ihr Spielzeug sehr intensiv: Sie nehmen es in den Mund, knabbern, lutschen, ziehen und zerren daran. Zur Realität im Kinderzimmer gehört auch, dass Spielzeug keine Altersgrenzen kennt. Kleine Kinder greifen sich schon mal das Spielzeug der größeren Geschwister und stecken es in den Mund. Deshalb ist für die Sicherheit von Spielzeug ein Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen so wichtig.

Die Bundesregierung greift dazu auf wissenschaftlich fundierte Aussagen über nachweisbare Risiken zurück, um aus ihnen frühzeitig politischen Entscheidungsbedarf abzuleiten.

  • Das bundesfinanzierte Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschäftigt sich intensiv mit Fragen der chemischen Sicherheit bei sogenannten verbrauchernahen Produkten, zu denen auch das Spielzeug gehört.
  • Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) federführend für die EU-Spielzeug-Richtlinie zuständig.

Die EU-Spielzeug-Richtlinie

Mit der EU-Spielzeug-Richtlinie wurden sehr umfassende Regelungen über die Sicherheit von Spielzeug geschaffen. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau bei Spielzeug sicherzustellen. Gleichzeitig sollen die Sicherheitsanforderungen für Spielzeug und Mindestanforderungen an die Marktüberwachung angesichts des gemeinsamen Binnenmarktes EU-weit gelten.

Der erste Teil der EU-Spielzeug-Richtlinie betrifft vor allem Vorschriften über die technisch-konstruktive Sicherheit, das heißt mechanische, elektrische und Brandsicherheitseigenschaften von Spielzeug. Er gilt seit dem 20. Juli 2011. Die Regelungen zum chemischen Teil der EU-Spielzeug-Richtlinie sind seit dem 20. Juli 2013 anzuwenden. Geregelt wird der Umgang mit allergenen Duftstoffen und mit Stoffen, die besonders gefährliche Eigenschaften haben. Außerdem sind Migrationsgrenzwerte für Schwermetalle festgelegt und Kennzeichnungsvorschriften enthalten.

Die Spielzeug-Richtlinie (Richtlinie 2009/48/EG) wird in Deutschland durch die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – 2. ProdSV) umgesetzt.

Die Bundesregierung setzt sich bereits seit Jahren intensiv für sicheres Spielzeug ein und hatte in den Beratungen um die Spielzeug-Richtlinie wiederholt auf Verbesserungen gedrängt und deshalb beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin eine Reihe von Risikobewertungen für Spielzeug in Auftrag gegeben, um in Brüssel die Notwendigkeit von Verbesserungen bei der Sicherheit von Spielzeug zu untermauern.

EU-Kommission legt Vorschlag für neue Spielzeugverordnung vor

Am 28.07.2023 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vorgelegt. Diese Verordnung soll die gegenwärtig gültige Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug ablösen. Als Hauptziel der Novelle, sollen Kinder stärker vor potenziellen Risiken in Spielzeug durch chemische Stoffe geschützt werden. Zudem soll die Konformität von in Verkehr gebrachtem Spielzeug sowie dessen Überwachung verbessert werden. Der Kommissionsvorschlag für eine neue EU-Spielzeugverordnung enthält wesentliche Änderungen:

  • Das Verbot der gefährlichsten Stoffe in Spielzeug soll ausgeweitet werden, zum Beispiel durch Erfassung neuer Gefahrenklassen und Verschärfung der Grenzwerte. Der Entwurf sieht allerdings auch Ausnahmen von diesen Verboten vor.
  • Künftig sollen auch Grenzwerte für gefährliche Stoffe in Spielzeug für Kinder, die älter als 36 Monate sind, festgelegt und angepasst werden. So werden auch ältere Kinder wirksam geschützt.
  • Des Weiteren wird die Marktüberwachung gestärkt. So wird das Risiko, dass gefährliches Spielzeug auf den europäischen Markt gelangt oder online vertrieben werden kann, verringert. Künftig muss jeder Hersteller oder Importeur für jedes Spielzeug einen digitalen Produktpass vorlegen, der Auskunft über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften geben muss.

Die Bundesregierung wird bei den Verhandlungen zur EU-Spielzeugverordnung und auch künftig alle Möglichkeiten ausschöpfen, um bei Spielzeug ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. So werden wir uns weiterhin in Brüssel dafür stark machen, dass die Grenzwerte für gefährliche Stoffe im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes den jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden und zum Schutz der Kinder strenge Regelungen getroffen werden.

Stand: 05.09.2023

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