Biologische Vielfalt in Europa

Wildblumenstrauß

EU-Aktivitäten für den Schutz der biologischen Vielfalt

Auch auf EU-Ebene sind der Schutz von Natur und biologischer Vielfalt wichtige Anliegen. Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen.

Biologische Vielfalt in Europa

EU-Biodiversitätsstrategie für 2020

Im Oktober 2015 hat die Europäische Kommission eine Halbzeitbewertung ("mid-term review") der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 vorgelegt. Die Ergebnisse zeigten laut EU-Kommission, dass die EU-Mitgliedstaaten mehr tun müssen, um die Ziele der Strategie zu erfüllen. Eine finale Evaluierung liegt noch nicht vor. 

EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

Im Mai 2020 hat die Europäische Kommission die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 vorgelegt. Die Strategie verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen, zum Wohle der Menschen, des Klimas und des Planeten. Als zentraler Bestandteil des Europäischen Grünen Deals ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum fördern. Außerdem bereitet die Strategie die EU darauf vor, bei den bevorstehenden internationalen Verhandlungen über einen neuen globalen Rahmen zur Eindämmung des Verlusts an biologi-scher Vielfalt eine Führungsrolle zu übernehmen. 

Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt (Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten), skizziert einen verbesserten Governance-Rahmen, setzt auf die vollständige Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und bündelt bestehende Anstrengungen. 

Einzelziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 baut auf der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie der Habitat-Richtlinie und dem Natura-2000-Netz der Schutzgebiete auf und geht darüber hinaus. Sie legt ehrgeizige Ziele und Verpflichtungen der EU für 2030 fest, um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, zum Beispiel: 

  • Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt
  • Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur
  • Umkehr des Rückgangs an Bestäubern
  • Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent
  • Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche
  • Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche
  • Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse
  • Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens
Stand: 03.11.2021

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