Mikroplastik in Lebensmitteln

Als Mikroplastik werden – gemäß der Definition der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA – Teilchen aus Kunststoff bezeichnet, die im Durchmesser kleiner als fünf Millimeter sind.

In zahlreichen Studien wurden Mikroplastikpartikel in Lebensmitteln bestimmt, insbesondere in Mineralwässern, Fischen, Meeresfrüchten und verschiedenen Früchten. Um Mikroplastik sicher nachweisen zu können, ist ein anerkanntes, einheitliches Analyseverfahren zur eindeutigen Bestimmung von Mikroplastikpartikeln erforderlich. Sowohl auf internationaler, europäischer als auch auf Bundes- und Länderebene gibt es diverse Forschungsaktivitäten zum Themenkomplex Mikroplastik mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung und Ausrichtung. Dadurch wurde zwar die analytische Bestimmung von Partikeln verbessert, es gibt jedoch weiterhin Forschungsbedarf. Mikroplastikpartikel können aus unterschiedlichen Materialien sein und auch verschiedene Größen und Strukturen aufweisen. Daher ist für wissenschaftliche Studien eine genaue Charakterisierung der Mikroplastikpartikel erforderlich. Auch für einen gesicherten Nachweis in der Lebensmittelüberwachung werden standardisierte analytische Messverfahren benötigt.

Derzeit laufen Forschungsvorhaben und Gutachten unter anderem bei verschiedenen Ressortforschungseinrichtungen des Bundes, zum Beispiel bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, der Bundesanstalt für Gewässerkunde, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Umweltbundesamt zum Vorkommen von Mikroplastikpartikeln in der marinen Umwelt und den Effekten von Mikroplastik auf Meerestiere und damit zum Übergang in Lebensmittel marinen Ursprungs. Die Ressortforschungseinrichtungen sind zudem damit befasst, validierte analytische Nachweismethoden für Kunststoffe und Mikroplastik beispielsweise in Wasser, in Boden, in Luft und in Lebensmitteln zu entwickeln.

Mittlerweile gilt es als gesichert, dass Mikroplastikpartikel über die Nahrung aufgenommen werden. Aufgrund der bisher verwendeten, unterschiedlichen Analyseverfahren und teilweise unzureichenden Charakterisierung kann die Menge von Mikroplastikpartikeln in den jeweils untersuchten Lebensmitteln verschiedener Studien jedoch nicht unmittelbar verglichen werden. Sie geben aber erste Erkenntnisse über das Vorkommen von Mikroplastikpartikeln in den untersuchten Lebensmitteln.

Ob der Verzehr von Lebensmitteln wie beispielsweise Fischen und Meeresfrüchten zu einer signifikanten Aufnahme von Mikroplastikpartikeln beitragen kann ist gegenwärtig ungeklärt. Hierzu besteht weiterer Forschungsbedarf.

Ein Großteil der über den Mund aufgenommenen Mikroplastikpartikel wird höchstwahrscheinlich über den Darm wieder ausgeschieden. Darauf weisen auch verfügbare Studien an Nagern hin. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung sind aktuell keine Fälle bekannt, bei denen nachweislich durch die orale Aufnahme von Mikroplastikpartikeln eine gesundheitliche Schädigung beim Menschen hervorgerufen worden wäre.

Für eine abschließende Risikobewertung von Mikroplastikpartikeln in Lebensmitteln bedarf es weiterer Forschung und dazu der Erhebung von verlässlichen Daten.

Sofern über die Mikroplastikpartikel Schadstoffe in Lebensmittel eingetragen werden, greifen für zahlreiche Schadstoffe die rechtlich verbindlichen EU-weit beziehungsweise national festgelegten Höchstgehalte für Rückstände und Kontaminanten. Bei einer Überschreitung dieser Höchstgehalte sind die entsprechenden Produkte nicht verkehrsfähig und dürfen nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden.

Stand: 16.08.2023

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