Fluglärm

Fluglärm tritt vorwiegend in der Umgebung von Flugplätzen auf. Dort ist er für viele Anwohnende ein großes Umweltproblem. Luftfahrzeuge sind heute leiser als früher. Zugleich hat aber der Flugverkehr zugenommen. Zwar wurde bereits viel unternommen, um Fluglärm zu mindern, jedoch sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Bevölkerung besser vor Fluglärm zu schützen.

Ausgewogener Ansatz oder Balanced Approach

Um Fluglärm zu mindern, hat die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) den "ausgewogenen Ansatz" oder "Balanced Approach" eingeführt. Die ICAO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Der "ausgewogene Ansatz" umfasst vier Hauptelemente:

  1. niedrigere Geräuschemissionen der Luftfahrzeuge,
  2. Flächennutzungsplanung
  3. lärmmindernde Betriebsverfahren und
  4. Betriebsbeschränkungen.

Geräuschemissionen der Flugzeuge

Anspruchsvolle Grenzwerte für Schallemissionen mindern Lärm am effizientesten. Die ICAO legt Grenzwerte für neue Flugzeuge fest. Sie sind abhängig von Antriebsart, Triebwerksanzahl und Gewicht. Dank verbesserter Triebwerkstechnik verursachen moderne Flugzeuge deutlich weniger Lärm als ältere Modelle. Diese Entwicklung spiegelt sich in der Entwicklung der Grenzwerte wider.

Baulicher Schallschutz im Fluglärmgesetz

In Deutschland regelt das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz in der Umgebung von Flugplätzen. Die Landesregierungen richten Lärmschutzbereiche ein: zwei Tag-Schutzzonen und eine Nacht-Schutzzone. Die Schutzzonen unterscheiden sich in den einzuhaltenden Grenzwerten und Baubeschränkungen. Ziel ist auch eine vorausschauende Siedlungsplanung im Flughafenumland. In bestimmten Fällen haben Eigentümer von Gebäuden Anspruch auf baulichen Schallschutz. Zahlungspflichtig sind die jeweiligen Flugplatzbetreiber.

Drei Rechtsverordnungen konkretisieren die Anforderungen des Fluglärmgesetzes:

  1. Die Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen (1. FlugLSV) regelt die Datenerfassung über den Flugbetrieb und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche.
  2. Die Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV) legt Anforderungen an den baulichen Schallschutz von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen in den Lärmschutzbereichen fest.
  3. Die Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung (3. FlugLSV) regelt die Einzelheiten der Entschädigungen für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs beim Neu- und Ausbau von Flughäfen.

Betriebliche Maßnahmen des Luftverkehrsgesetzes

Das Luftverkehrsgesetz enthält Handlungsinstrumente zum aktiven Lärmschutz. Dazu zählen betriebliche Regelungen, die Festlegung von Flugrouten oder Nachtflugbeschränkungen. Die Länder erteilen die Genehmigungen an den einzelnen Flugplätzen oder setzen Betriebsregelungen fest. 

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung legt standardisierte Flugverfahren mit Flugstrecken und Flughöhen fest. Bei besonderer Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm werden sie im Benehmen mit dem Umweltbundesamt erlassen.

Für das Luftverkehrsgesetz ist in der Bundesregierung das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur federführend.

Stand: 25.09.2020

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