Die Antarktis

Die Antarktis ist ein Kontinent der Extreme mit weltweit einzigartigen Wetter- und Klimabedingungen, einem noch weitgehend unbeeinflussten natürlichen Ökosystem sowie ursprünglichen Lebensgemeinschaften der Land-, Wasser-, Gletscher- und Meeresumwelt. Die Polargebiete sind Schlüsselregionen für die Klimaentwicklung und damit für das Leben auf der Erde.

Das BMUV bestimmt die allgemeine Ausrichtung der deutschen Umweltschutzpolitik in der Antarktis. Hierbei bündelt es seine Erfahrungen im Umweltschutz in unterschiedlichen Bereichen und arbeitet eng mit anderen Bundesministerien und anderen Behörden wie dem Umweltbundesamt, dem Bundesamt für Naturschutz oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zusammen. Ziel ist ein ganzheitlicher Ansatz für antarktischen Umweltschutz und Forschung.

45. Vertragsstaaten-Konferenz (ATCM)

Die 45. Vertragsstaatenkonferenz hat vom 29. Mai bis 8. Juni 2023 in Helsinki, Finnland stattgefunden. Ein wichtiger Themenschwerpunkt lag in diesem Jahr auf den Auswirkungen des Klimawandels auf die Antarktis. Hierzu hat die Konferenz die „Helsinki Declaration on Climate Change and the Antarctic“ verabschiedet. 

44. Vertragsstaaten-Konferenz (ATCM)

Deutschland hat unter Federführung des Auswärtigen Amtes vom 23. Mai bis 2. Juni 2022 die jährliche Konferenz der Vertragsstaaten des Antarktis-Vertrags in Berlin ausgerichtet. Das zum Abschluss der Konferenz herausgegebene Gastlandskommuniqué finden Sie rechts unter "Meldung" verlinkt.

Umweltschutz

Die Antarktis wird mit dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag durch die umfassendsten Anforderungen für den Umweltschutz geschützt, die jemals für eine Region der Erde in einem bindenden internationalen Übereinkommen erarbeitet wurden. Es beinhaltet spezifische Regelungen für das Verhalten in der Antarktis, die beispielsweise für Forschungs- und touristische Aktivitäten gelten, aber auch die Umweltverträglichkeit neuer Forschungsstationen betreffen.

Die Vorschriften des Umweltschutzprotokolls wurden in das deutsche Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz überführt. Danach müssen deutsche Vorhaben in der Antarktis vom Umweltbundesamt als ausführender Behörde genehmigt werden, wobei das Umweltbundesamt teilweise mit anderen Behörden zusammenarbeitet. Das BMUV übt die Fach- und Rechtsaufsicht über den nachgeordneten Bereich aus.

Darüber hinaus stellt das BMUV Mittel für zielgerichtete Forschung bereit. Damit unterstützt das BMUV qualifizierte Wissenschaftler dabei, verschiedene Aspekte von Umwelteinwirkungen auf die und in der Antarktis zu untersuchen.

Meeresnaturschutz

Neben dem Antarktisvertrag ist auch das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis wichtig für den Schutz der antarktischen Umwelt und des einzigartigen Südpolarmeers. Mit der Überwachung des Übereinkommens ist die CAMLR-Kommission betraut, der 25 Staaten angehören und für die in Deutschland das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft federführend ist. Sie legt Quoten für den Fischfang in antarktischen Gewässern fest und bemüht sich zudem um die Einrichtung von Meeresschutzgebieten. Ein wesentlicher Erfolg war die Ausweisung des bisher größten Meeresschutzgebietes im Rossmeer im Jahr 2016. Gegenwärtig setzt sich Deutschland, unter anderem das BMUV, im Verbund mit anderen Staaten und der EU dafür ein, die Ausweisung eines Meeresschutzgebietes im Weddellmeer mit unberührter Flora und Fauna durch die CAMLR-Kommission zu erreichen.

Rechtsetzung

Für die Wirksamkeit der völkerrechtlichen Vereinbarungen mussten das Umweltschutzprotokoll und seine Anlagen in nationales Recht übertragen werden. Diese nationale Rechtsetzung wird durch das BMUV vorbereitet. Neben dem deutschen Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz wurde beispielsweise zur Umsetzung der 6. Anlage des Umweltschutzprotokolls das deutsche Umsetzungsgesetz zum Antarktis-Haftungsannex geschaffen, das die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen betrifft. Daneben überführt die Antarktis-Schutzgebietsverordnung die völkerrechtlich beschlossenen Regelungen für besonders geschützte Gebiete oder historische Stätten und Denkmäler in der Antarktis in deutsches Recht.

Kommission unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger

Das BMUV beruft im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die unabhängige Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz zum Antarktis-Vertrag. Die Kommission berät das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde bei der Beurteilung der Auswirkungen wissenschaftlicher Tätigkeiten auf die antarktische Umwelt. Die Umweltauswirkungen von Forschungsprojekten müssen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kompetent bewertet werden, damit möglichst hoher wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn mit möglichst wenig Beeinträchtigung des antarktischen Lebensraums einhergeht. Deutschland hat mit seinem Modell der Sachverständigenkommission, deren Ansatz unter den Vertragsparteien des Antarktisvertrags wohl einzigartig ist, in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht.

Stand: 19.05.2023

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