Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland

"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss ... ... es ist erforderlich, eine integrierte Wasserpolitik in der Gemeinschaft zu entwickeln."

(Auszug aus den Erwägungsgründen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie)

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft ist am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt fiel der Startschuss für eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirkt. Das Bundesumweltministerium begrüßt die Wasserrahmenrichtlinie, die zu einer Harmonisierung des Gewässerschutzes innerhalb der weiter anwachsenden Gemeinschaft und zu einer Verbesserung des Zustands der Gewässer beiträgt.

Der besondere Reiz dieser Richtlinie liegt in der konsequenten Umsetzung einer ganzheitlichen Betrachtung der Gewässer, vor allem aus ökologischer Sicht. Gleichzeitig regelt sie aber auch spezifische Tatbestände. Beide Aspekte zeigen sich insbesondere im

  • konsequent flächenhaften, auf das Flusseinzugsgebiet bezogenen Ansatz,
  • gewässertypenspezifischen Ansatz,
  • kombinierten Ansatz der Betrachtung von Schadstoffen (Emission und Immission) und
  • einzelstoff- beziehungsweise gruppenparameterbezogenen Ansatz.

Insgesamt werden sieben EG-Richtlinien, die auf einen sektoralen, nutzungsspezifischen Gewässerschutz abzielen, nach Übergangsfristen (sieben beziehungsweise 13 Jahre) aufgehoben. Durch die Richtlinie werden insbesondere neue Impulse für einen stärker ökologisch ausgerichteten ganzheitlichen Gewässerschutz erwartet. Die bereits im deutschen Wasserrecht verankerten Bewirtschaftungselemente und immissionsbezogenen Instrumente werden verstärkt angewendet. Auch ökonomische Betrachtungen haben an Bedeutung gewonnen. Die Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere die geforderte integrierte Bewirtschaftung der Gewässer nach Flussgebietseinheiten, werden das allgemein hohe Niveau des Gewässerschutzes in Deutschland noch verstärken. Ab Inkrafttreten laufen die in der Richtlinie vorgegebenen Fristen zur rechtlichen und materiellen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten an. Für die föderale Struktur in Deutschland bedeutet dies: Bund und Länder müssen ihr Handeln aufeinander abstimmen, damit möglichst in 15 Jahren eine gute Gewässerqualität in Deutschland erreicht ist.

Anhand der nachfolgenden Stichworte wird die Richtlinie näher vorgestellt

Infografik Flussgebietseinheiten in der Bundesrepublik Deutschland

Auf der Karte ist die Bundesrepublik Deutschland abgebildet. Sie zeigt die aufgeteilten Flussgebietseinheiten: die Elbe im Osten Deutschlands, die Donau im Süden Deutschlands, der Rhein in West- und Süddeutschland, die Weser in Nord- und Mitteldeutschland sowie die Ems in Nord-West-Deutschland.. Weitere Informationen siehe Bildunterschrift

Auf der Karte ist die Bundesrepublik Deutschland abgebildet. Sie zeigt die aufgeteilten Flussgebietseinheiten: die Elbe im Osten Deutschlands, die Donau im Süden Deutschlands, der Rhein in West- und Süddeutschland, die Weser in Nord- und Mitteldeutschland sowie die Ems in Nord-West-Deutschland.

Stand: 01.03.2011

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