Gesetzgebung

Altpapier

Rücknahmepflichten von Herstellern und Vertreibern von (Papier-) Verpackungen und deren Verwertung werden in Deutschland durch das Verpackungsgesetz geregelt.

Nach dem Verpackungsgesetz müssen Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton, die beim privaten Endverbraucher anfallen, zu mindestens 85 Prozent einem Recycling zugeführt werden. Ab 2022 erhöht sich die Recyclingquote auf 90 Prozent.

Stand: 31.03.2020

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