Habeck und Lemke lehnen Taxonomie-Rechtsakt der EU-Kommission ab

02.02.2022
Blaue Fahnen mit gelben Sternen weht im Wind
Die Europäische Kommission hat den sogenannten ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Aufnahme von Atomkraft und Erdgas in die Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten erlassen.

Die Europäische Kommission hat heute den sogenannten ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Aufnahme von Atomkraft und Erdgas in die Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten erlassen. Dieser sieht nun vor, Investitionen in Atomkraft- und Erdgasaktivitäten als nachhaltig einzustufen und damit von Finanzierungsvorteilen profitieren zu lassen. Die Kommission weist die von den Mitgliedstaaten und der Plattform für nachhaltige Finanzen geäußerte Kritik zurück und argumentiert, dass die Aufnahme von Atomkraft und Erdgas zur Dekarbonisierung, insbesondere zum Ausstieg aus der Kohleverstromung und somit zur Erreichung von Klimaneutralität notwendig sei. Dagegen ist der Zweck der Taxonomie, zu ermitteln, ob eine Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Dies soll unabhängig von Fragen der Energiesicherheit und nationaler Energiepolitik erfolgen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: "Wir haben wiederholt deutlich gemacht, dass wir die Einbeziehung von Atomenergie in die Taxonomie für falsch halten. Atomenergie ist risikobehaftet und teuer; auch neue Reaktorkonzepte wie Mini-Reaktoren bringen ähnliche Probleme mit sich und können nicht als nachhaltig eingestuft werden. Das Ganze konterkariert das gute Konzept der Taxonomie und läuft ihren Zielen zuwider."

Auch Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke äußerte sich kritisch: "Wie eine Reihe anderer EU-Mitgliedstaaten lehnt die Bundesregierung die Aufnahme von Atomenergie in die Taxonomie klar ab. Atomkraft ist nicht nachhaltig, mit immensen Risiken verbunden, sie ist zu teuer und die Planungs- und Bauprozesse dauern viel zu lange, als dass sie noch einen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität leisten könnte. Atomkraft als nachhaltig zu bezeichnen widerspricht dem Nachhaltigkeitsverständnis der Verbraucher und Verbraucherinnen in Deutschland und in anderen europäischen Mitgliedstaaten."

Ministerin Lemke und Minister Habeck erklärten weiter, die Bundesregierung werde jetzt beraten, wie sie mit dem Beschuss der EU-Kommission umgehe. Sie hatten schon im Januar deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht Deutschland den ergänzenden delegierten Rechtsakt ablehnen sollte, sollte er in wesentlichen Punkten unverändert bleiben. Robert Habeck: "Die für uns notwendigen Veränderungen sehen wir nicht."

Ministerin Lemke ergänzte: "Ich halte den Rechtsakt in der jetzigen Form für einen großen Fehler, der die Taxonomie als Ganzes stark beschädigt und unsere Klimaziele gefährden könnte. Wir brauchen einen glaubwürdigen Nachhaltigkeitsstandard für die Finanzmärkte, der Greenwashing effektiv verhindert und die nötigen Investitionen dorthin lenkt, wo wir diese so dringend brauchen: in den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien und eine nachhaltige Energiewende. Jede Milliarde, die durch diesen Kommissions-Beschluss zusätzlich in die Atomkraft fließt, fehlt dann dafür. Daher werden wir uns auch dafür einsetzen, dass der Standard für europäische grüne Anleihen, der gerade auf EU-Ebene verhandelt wird, Atomkraft ausschließt."

02.02.2022 | Pressemitteilung Nr. 009/22 | Europa
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM9961
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