Deutschland wird wilder: Neues Förderinstrument Wildnisfonds startet

09.07.2019
moosbewachsener, umgestürzter Baum in einem Mischwald
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 119/19
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Auf mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands soll sich die Natur bis 2020 wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung einen Wildnisfonds eingerichtet.

10 Millionen Euro jährlich stehen ab diesem Jahr für neue Wildnisgebiete in Deutschland zur Verfügung.

Das Bundesumweltministerium hat heute ein neues Förderprogramm zur Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland gestartet. Auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands soll sich die Natur nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten und möglichst großflächig entwickeln. Damit dient der Wildnisfonds der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) und dem darin formulierten Zwei-Prozent-Wildnisziel. Der neue Fonds soll die Möglichkeit eröffnen, potenzielle Wildnisgebiete zu sichern beziehungsweise bestehende Wildnisgebiete zu ergänzen und/oder zusammenzulegen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "In Deutschland soll wieder mehr Wildnis entstehen. Mit dem Wildnisfonds unterstützen wir die Bundesländer dabei, Wildnisgebiete zu sichern und zu schaffen. Damit setzen wir ein weiteres wichtiges Vorhaben im Naturschutz in dieser Legislaturperiode um."

Flächen, die für die Wildnisentwicklung gesichert werden, sind beim Ankauf, Eintausch oder als Austausch für einen dauerhaften Nutzungsverzicht förderfähig. Die Förderung ist auf den Verkehrswert der Fläche begrenzt, der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt bis zu 100 Prozent. Beginnend mit diesem Jahr werden in den kommenden Jahren jeweils zehn Millionen in einem eigenen Titel Wildnisfonds im Haushalt des BMU zur Verfügung stehen.

Projektträgerin ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG), eine bundeseigene Dienstleistungs-GmbH zur Förderung von Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Informationen zur Förderrichtlinie Wildnisfonds, zur Einreichung von Projektskizzen und zur Antragstellung bei der ZUG finden Sie auf der Seite Wildnisfonds.

09.07.2019 | Pressemitteilung Nr. 119/19 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM8619
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