Sammelstellen für Elektrogeräte und Batterien jetzt besser erkennbar

13.11.2018
Batterien
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 221/18
Thema: Konsum und Produkte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Die Sammelstellen für alte Elektrogeräte und Batterien sollen einheitlich und umfassender gekennzeichnet werden. Dazu führen die Stiftungen für die Rücknahme von Elektroaltgeräte und Batterien, ear und GRS, ein Sammellogo ein.

Parlamentarischer Staatssekretär Pronold begrüßt Initiative des Handels

Die Sammelstellen für alte Elektrogeräte und Batterien sollen einheitlich und umfassender gekennzeichnet werden. Dazu führen die beiden Stiftungen für die Rücknahme von Elektroaltgeräte und Batterien, ear und GRS, ein neues Sammellogo ein. Verbraucherinnen und Verbrauchern sollen die Rücknahmestellen im Handel und in den Kommunen so leichter erkennen können. Handel und Kommunen unterstützen das Projekt und empfehlen ihren Mitgliedern, sich an der Sammelstellenkennzeichnung zu beteiligen. Es gibt in Deutschland mehr als 200.000 solcher Sammelstellen.

Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium: "Gut sichtbare und verständliche Informationen sind die Voraussetzung dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Rücknahme gebrauchter Batterien und alter Geräte auch nutzen. Die Rückgabe alter Batterien und Elektrogeräte muss genauso leicht sein wie der Einkauf – egal ob online oder im Geschäft. Der Handel muss mit dafür sorgen, dass diese hochwertig und umweltfreundlich verwertet werden."

Elektro-Altgeräte und Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet und in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden können. Umgekehrt, enthalten sie mitunter auch gefährliche Stoffe, die Gesundheit und Umwelt schaden können. Umweltschäden zu verhindern beziehungsweise die Wiederverwertung der Sekundärrohstoffe zu fördern ist Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie des Batteriegesetzes.

Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind demnach alle großen Händler verpflichtet, die auf mehr als 400 Quadratmeter Elektrogeräte verkaufen. Dabei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen stationärem Einzel- und Online-Handel. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand-und Lagerfläche zu Grunde gelegt. Große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Fernseher müssen immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird. Kleinere Geräte wie Rasierer, elektronische Zahnbürsten und Mobiltelefone (Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind) müssen immer, auch ohne Neukauf, kostenlos zurückgegeben werden können. Händler, die nicht unter die Pflicht fallen, können wie auch schon vor dem Inkrafttreten des novellierten Gesetzes, Elektro-Altgeräte weiterhin freiwillig zurücknehmen.

Die europäische Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent wurde 2016 in Deutschland fast erreicht. 2019 müssen 65 Prozent der Altgeräte wieder eingesammelt werden. Ein Beitrag dazu sind die neuen Logos der beiden Stiftungen für die Rücknahme von Elektroaltgeräte und Batterien, ear und GRS , mit denen sowohl Rücknahmestellen im Handel als auch Sammelstellen der Kommunen in den nächsten Wochen gekennzeichnet werden sollen. "Das Bundesumweltministerium erwartet, dass zukünftig alle Anstrengungen unternommen werden, damit das Logo und die Informationsmaterialien breite Anwendung finden", so Florian Pronold.

Weitere Informationen

Die Stiftungen GRS Batterien und elektro-altgeräte register stellen allen gesetzlich verpflichteten und freiwilligen Sammelstellenbetreibern das Logo sowie weitere Materialien (zum Beispiel Plakat, Flyer und andere) in Form von offenen Druckdaten zur Verfügung. Diese können bequem und einfach über die Gemeinsame Informationsplattform für Elektroaltgeräte und Altbatterien kostenfrei heruntergeladen und in die eigene Verbraucherkommunikation eingebunden werden.

13.11.2018 | Pressemitteilung Nr. 221/18 | Konsum und Produkte
https://www.bmuv.de/PM8226
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