Errichtung zweier Kernkraftwerksblöcke (Blöcke 3 und 4) auf dem Betriebsgelände des Atomkraftwerks Khmelnitsky (Ukraine)

03.09.2019
Flagge von der Ukraine
Hinweise zum ukrainischen Atomkraftwerk Khmelnitsky, Blöcke drei und vier. Nach mehrfachen Errichtungsunterbrechungen seit 2011 beabsichtigt die Ukraine nun die Fertigstellung der Anlagen mit WWER-Technologie und neuen Investoren.

Aus Anlass sich im Bundesumweltministerium häufender Anfragen aus der Öffentlichkeit und vonseiten Nichtregierungsorganisationen zum ukrainischen Atomkraftwerk Khmelnitsky, Blöcke drei und vier, folgen nachfolgende Hinweise:

Mit der Errichtung der Blöcke drei und vier im Atomkraftwerk Khmelnitsky wurde in den 1980er Jahren begonnen. Nach mehrfachen Unterbrechungen seit 2011, zuletzt 2015, beabsichtigt die Ukraine nun die Fertigstellung der Anlagen mit WWER-Technologie und neuen Investoren. Auf Basis seinerzeitiger Vereinbarungen wurde 2015 von der Ukraine ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren gemäß Espoo-Konvention unter Beteiligung von Polen, Ungarn und Österreich gestartet. Wegen Außerkraftsetzung der Regierungsvereinbarung mit Russland wurden diese Arbeiten 2015 unterbrochen. Zwischenzeitlich wurde eine modifizierte Machbarkeitsstudie erstellt, die am 26. Juli 2018 durch die ukrainische Regierung bestätigt worden ist. Auch die Arbeiten zur grenzüberschreitenden UVP wurden danach wiederaufgenommen, verfahrensrelevante Unterlagen an vorgenannte teilnehmende Staaten übergeben und, entsprechend ukrainischer Gesetzgebung, öffentliche Anhörungen in der Ukraine durchgeführt.

Deutschland wurde seinerzeit von der Ukraine nicht notifiziert. Da in Deutschland nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die grenzüberschreitende UVP die Behörde zuständig ist, die für ein gleichartiges Vorhaben in Deutschland zuständig wäre, hat das Bundesumweltministerium (BMU) bei den zuständigen Landesministerien über dieses Weiterbauvorhaben eine Beteiligungsanfrage durchgeführt, die negativ ausfiel (eine Rückmeldung ausstehend). Das BMU bemüht sich darum, bei den ukrainischen Behörden den Stand der dortigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die etwaige Möglichkeit in Erfahrung zu bringen, interessierten Personen und Vereinigungen aus Deutschland noch Gelegenheit einzuräumen, sich unmittelbar am ukrainischen Zulassungsverfahren zu beteiligen.

Davon unabhängig, hatte Österreich am 13. Juni 2019 eine öffentliche internationale Anhörung der Ukraine mit Österreich in Wien durchgeführt.

Informationen zum Verfahren, auch der Konsultationsbericht und die Präsentationen im Rahmen der genannten Anhörung, wie auch wichtige Arbeitsdokumente in Deutsch, befinden sich auf der im Footer stehenden Internetseite des Umweltbundesamtes Österreich.

Zwischenzeitlich sind die grenzüberschreitenden Konsultationen zum UVP-Bericht sowohl mit der ukrainischen Öffentlichkeit, als auch interessierten Ländern (Polen, Bulgarien und Österreich, siehe Website des österreichischen Umweltbundesamtes, unten) abgeschlossen. Das ukrainische Umweltministerium analysiert zurzeit die eingereichten Stellungnahmen und Kommentare der Öffentlichkeit.

Die zuständigen ukrainischen Behörden räumen interessierten Personen und Vereinigungen aus Deutschland Gelegenheit ein, sich unmittelbar am ukrainischen Zulassungsverfahren zu beteiligen (ohne Nennung einer Frist). Das auf der Aarhus Konvention gestützte Verfahren, auch die Fristen, folgt dem jeweiligen Ursprungsstaat.

Offizielle Ansprechpartnerin, zugleich National Focal Point (Aarhus Konvention), für Anfragen und Kontaktstelle für unmittelbar, am besten schnellstmöglich einzusendende Stellungnahmen ist:

Miss Maryna SHIMKUS
Head of the EIA Unit
Department of State Ecological Expertise and Auditing, Monitoring and Technical Regulations
Ministry of Ecology and Natural Resources
35 V.Lypkivs’kogo,
Kyiv 03035
Ukraine
Telefon:+38 044 2484933
E-Mail: m.shimkus@menr.gov.ua / shimkus_marina@ukr.net

03.09.2019 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
https://www.bmuv.de/ME8568

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