Lampenöle und Grillanzünder

26.07.2016
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Unfällen mit bestimmten Lampenölen und Grillanzündern. Bei dem letzten tödliche Unfall starben 2004 zwei Kinder an den Folgen einer Lampenölvergiftung.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Unfällen mit bestimmten Lampenölen und Grillanzündern. Bei dem letzten tödliche Unfall starben 2004 zwei Kinder an den Folgen einer Lampenölvergiftung. Seit 2010 dürfen deswegen Lampenöle und flüssige Grillanzünder nur noch dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn sie in schwarzen undurchsichtigen Behältnissen mit maximal ein Liter Inhalt verkauft werden (Minimierung der Gefahr des Umfüllens und Verwechselns mit anderen Flüssigkeiten, insbesondere Getränken). Außerdem müssen am Produkt besondere Gefahrenhinweise gut sichtbar, lesbar und unauslöschlich angebracht sein.

Im Juli 2015 legte die Europäische Chemikalienagentur ECHA einen Bericht vor, indem die Wirksamkeit der bestehenden Regelung und die Notwendigkeit einer weiteren Verschärfung beziehungsweise eines kompletten Verbots von Lampenölen und flüssigen Grillanzündern geprüft wurden. Erfreulicherweise zeigte sich, dass die Zahl der bei den nationalen Giftzentren gemeldeten Unfällen mit solchen Produkten von fast 1200 Fällen mit flüssigen Grillanzünder in 2010 auf 650 im Jahr 2013 und von etwa 1000 Fällen von Vergiftungen mit Lampenölen in 2009 auf unter 600 im Jahr 2013 zurückging. Bei über 80 Prozent der Vergiftungen waren Kinder nach Verschlucken betroffen und es zeigten sich geringe oder milde Symptome. Der Verbrauch der Produkte stieg im gleichen Zeitraum an. Außerdem belegen die Zahlen, dass der Trend weiter stark rückläufig war. Da keine komplett ungefährlichen Alternativen zu den beiden Produktgruppen zur Verfügung stehen und die getroffenen Maßnahmen wirksam zu sein scheinen, hat die ECHA zunächst von weiteren Verschärfungen abgesehen, aber die weitere Überwachung der Fallzahlen empfohlen.

26.07.2016 | Meldung Konsum und Produkte
https://www.bmuv.de/ME7550

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