Referentenentwurf der Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage

AwSV-Sonderverordnung – AwSV-SV

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Vor dem Hintergrund der vorherrschenden ernsten Gasmangellage besteht eine Herausforderung darin, dass Industrieanlagen kurzfristig einen Brennstoffwechsel durchführen müssen. Gleichzeitig besteht ein Bedürfnis die industrielle Lagerkapazität für Heizöl temporär zu erhöhen.

Ausgehend davon wurde kurzfristig untersucht, inwieweit Ausnahmen von den Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) die Wahrung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt gewährleisten und gleichzeitig notwendige Erleichterungen und Beschleunigungen schaffen können. Hierbei zeigte sich, dass insbesondere im Hinblick auf Verfahrensvorschriften der AwSV Beschleunigungspotential für den Fall eines Brennstoffwechsels besteht. Konkret enthält der vorliegende Entwurf daher befristete Vereinfachungen und Beschleunigungen des Verfahrens unter anderem für die Errichtung und den Betrieb von AwSV-Anlagen oder die erneute Inbetriebnahme stillgelegter Lageranlagen. Hinzukommen Erleichterungen bezüglich der Herstellung und Nutzung von Abfüllflächen. Der Entwurf enthält auch Erleichterungen, um die Tanklagerkapazität für Heizöltanks kurzfristig zu erhöhen. Aufgrund der Befristung der Verordnung entfallen die Vorschriften nach Ablauf von zwei Jahren ohne weiteres.

Eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf konnte bis zum 14. September 2022, 12:00 Uhr abgegeben werden.

Abschließend wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verordnungsentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmt ist.

Aktualisierungsdatum: 12.09.2022
https://www.bmuv.de/GE991

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