Kabinettentwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie

Planungssicherstellungsgesetz

abgeschlossene Vorhaben | PlanSiG

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Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg hat eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben den Entwurf für ein Planungssicherstellungsgesetz in das Kabinett eingebracht, wo er am 29. April 2020 beschlossen wurde. Das Gesetz soll sicherstellen, dass eine Vielzahl wichtiger Vorhaben wegen der COVID-19-Pandemie nicht ins Stocken geraten oder gar scheitern. Anderenfalls würde sich die Umsetzung wichtiger privater und öffentlicher Investitionen verzögern, unter anderem im Bereich des Wohnungsbaus, des Klimaschutzes sowie der Energie- und Verkehrswende.

Viele Planungs- und Genehmigungsverfahren sehen die körperliche Anwesenheit von Personen, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei Erörterungsterminen vor und können deshalb nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem Gesetz werden daher – befristet bis zum 31. März 2021 – Ersatzmöglichkeiten für solche Verfahrensschritte eingeführt. Dafür sollen vor allem die Möglichkeiten des Internets genutzt werden.

Sofern auf solche Verfahrensschritte, wie die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung von Vorhaben oder die Auslegung von Plänen, nicht verzichtet werden kann, sollen sie weitgehend über das Internet erfolgen können. Daneben bleibt jedoch eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten, um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist wichtig, denn sie dient der Durchführung rechtsstaatlicher Verfahren und der demokratischen Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an hoheitlichen Entscheidungen. Sie ist zudem durch die Ermittlung der Umweltauswirkungen ein zentraler Beitrag für den Umweltschutz.

Aktualisierungsdatum: 30.04.2020

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