Verordnung (Euratom) 2016/52 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder eines anderen radiologischen Notfalls

und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nummer 3954/87 und der Verordnungen (Euratom) Nummer 770/90

Verordnungen | (Euratom) 2016/52

Neue Euratom-Verordnung zur Festlegung von Grenzwerten für radioaktiv kontaminierte Lebens- und Futtermittel verabschiedet

Der Rat der Europäischen Union hat am 15. Januar 2016 eine neue Euratom-Verordnung zur Festlegung von Höchstwerten für Lebens- und Futtermittel, die nach einem nuklearen Unfall oder einem anderem radiologischen Notfall mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sein können, verabschiedet. Diese Basisverordnung ermächtigt die Kommission, nach einem radiologischen Notfall unter Beteiligung der Mitgliedstaaten kurzfristig in einer Durchführungsverordnung verbindliche Grenzwerte festzulegen. Lebens- und Futtermittel, die diese verbindlichen Höchstwerte überschreiten, dürfen dann in der EU nicht mehr verkauft werden.

Die einheitlichen Regelungen ermöglichen im europäischen Binnenmarkt einen effektiven Schutz der Bevölkerung vor radioaktiv kontaminierten Lebensmitteln und begrenzen zu diesem Zweck auch die Verwendung kontaminierter Futtermittel. Sie ersetzen die bisher gültigen Euratom-Verordnungen Nummer 3954/87, Nummer 944/89 und Nummer 770/90.

Bei den Beratungen des Verordnungsentwurfs im Rat hat sich die Bundesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, in der neuen Euratom-Höchstwerteverordnung stärker die Erfahrungen nach dem Reaktorunfall in Fukushima zu berücksichtigen. Die Neufassung ermöglicht es, in Zukunft schnell und flexibel an die Umstände des jeweiligen Notfalls angepasste Grenzwerte für die Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln festsetzen zu können, die jedoch die in den Anhängen der Verordnung festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten dürfen.

Durch die Möglichkeit, auch niedrigere Grenzwerte festzulegen, soll der Strahlenschutz optimiert und die radioaktive Belastung der Bevölkerung so niedrig gehalten werden, wie dies beim jeweiligen Notfall vernünftigerweise erreichbar ist.

Wie von der Bundesregierung gefordert, sind die speziellen Strahlenschutzregelungen der neuen Euratom-Verordnung zugleich stärker mit den allgemeinen EU-Anforderungen und Verfahren zur Lebensmittelsicherheit verzahnt und harmonisiert. Die neue Verordnung ist daher eine wichtige Vorkehrung zur künftigen Verbesserung des Strahlenschutzes und der Lebensmittelsicherheit bei radiologischen Notfällen, die sich innerhalb oder außerhalb der EU ereignen können.

Diese Verordnung trat am 9. Februar 2016 in Kraft.

Aktualisierungsdatum: 15.01.2016
https://www.bmuv.de/GE220

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