Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006

Gesetze | SchadRegProtAG

Das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister wurde im Dezember 2020 angepasst, da sich EU Vorgaben für die Berichterstattung zum Europäische Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregister, kurz E-PRTR, das sich aus den Daten aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union speist, geändert haben. Nach den neuen Vorgaben müssen die Mitgliedstaaten die Daten künftig früher an die EU berichten, um den Bürgerinnen und Bürgern der Union einen schnelleren Zugang zu Umweltinformationen zu ermöglichen. Damit soll die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren noch stärker unters

tützt und ein Beitrag zur Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen geleistet werden. Um dieser verkürzten Frist zur Übermittlung der Daten an die EU nachkommen zu können, mussten in der Gesetzesänderung die Berichtsfristen für die Betreiber und die zuständigen Landesbehörden verkürzt werden. Zusätzlich müssen nun sensible Betreiberinformationen, die bislang nicht berichtet wurden, an die Kommission berichtet werden. Die Daten werden aber weiterhin nicht veröffentlicht. Diese Änderung in der EU Verordnung soll eine größere Transparenz bei der Berichterstattung an die Kommission gewährleisten. Die Entscheidung darüber, dass eine übermittelte Information schützenswert ist und nicht in das Register eingestellt wird, trifft die nach Landesrecht zuständige Behörde. Das Gesetz begründet zwar keine neuen berichtspflichtigen Akteure und keine neuen berichtspflichtigen Schadstoffe oder Umstände, stellt aber sicher, dass Bürgerinnen und Bürger auf aktuellere Daten im Schadstoffregister zugreifen können, wenn diese schneller veröffentlicht werden. Es macht das Register damit noch relevanter.

Aktualisierungsdatum: 14.12.2020

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE113

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