Referentenentwurf der Bundesregierung Vierzehnte Änderung der Abwasserverordnung

Entwürfe laufende Vorhaben | AbwV

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Hinweis: Zwei Absender haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Am 6. Juni 2023 startete die Anhörung der Verbände und beteiligten Kreise zum Entwurf der 14. Novelle der Abwasserverordnung (AbwV).

Die Änderungen dienen im Wesentlichen der Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (im Folgenden IE-Richtlinie) sowie der dazu veröffentlichten Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2031 der Europäischen Kommission vom 12. November 2019 (ABl. L313/60 vom 4. Dezember 2019).

Die Änderungen bezüglich Anhang 12 dienen auch der Umsetzung der BVT für eine einheitliche Abwasser-/Abgasbehandlung und einheitliche Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der Chemiebranche (CWW-BVT) nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/902 der Europäischen Kommission vom 30. Mai 2016 (ABl. L 152 S. 23 vom 9. Juni 2016).

Bei den BVT-Schlussfolgerungen handelt es sich um Durchführungsbeschlüsse nach Artikel 13 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU. Das Ziel der Richtlinie ist die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, unter anderem die Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Wasser. Die BVT-Schlussfolgerungen beinhalten unter anderem Anforderungen an das Betreiben von Abwasseranlagen nach dem Stand der Technik, wie allgemeine Anforderungen, die Einführung von Emissionsgrenzwerten für das Abwasser sowie Anforderungen an die Überwachung einzelner Abwasserparameter. Darüber hinaus werden mit der vorliegenden Verordnung punktuell Aktualisierungen und Anpassungen an den Stand der Technik sowie Klarstellungen und Verfahrensvereinfachungen vorgenommen. Am 6. Juni 2023 wurde der Entwurf den beteiligten Kreisen (Wirtschafts- und Umweltverbänden, Länder und kommunale Spitzenverbände) zur Stellungnahme bis zum 18. Juli 2023 zugeleitet. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt. Die Anhörung dient auch dazu, die endgültige Beschlussfassung der Bundesregierung vorzubereiten.

Aktualisierungsdatum: 07.06.2023

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE1012

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