Besteht weiterer Regulierungsbedarf bei PFAS?

FAQ

Die Stoffgruppe der PFAS umfasst mehr als 10.000 bekannte Stoffe, deren Identität, Verwendungen und Eigenschaften nur teilweise bekannt sind. Bislang wurden in den letzten rund 20 Jahren diejenigen PFAS reguliert, die in den höchsten Konzentrationen in der Umwelt nachgewiesen wurden und deren Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit nach dem damaligen Kenntnisstand begründet werden konnten. Diese Vorgehensweise hat jedoch in der Vergangenheit dazu geführt, dass die regulierten PFAS teilweise durch andere noch unregulierte PFAS ersetzt wurden. Über deren gefährliche Eigenschaften lagen weniger umfangreiche oder keine Informationen vor und ihre Regelungsbedürftigkeit war daher zunächst unklar. Ein Beispiel hierfür ist der Ersatz von PFOA durch das zuvor unbekannte GenX (Ammoniumsalz von Hexafluorpropylenoxid-Dimersäurefluorid).

In den vergangenen Jahren haben sich die Erkenntnisse und Hinweise jedoch weiter verdichtet, dass die gesamte Gruppe der PFAS insbesondere aus Umweltsicht problematisch ist. Auch auf europäischer Ebene wurden daher politische Beschlüsse gefasst, die den Handlungsbedarf bei PFAS unterstrichen. Deshalb haben die deutschen Behörden gemeinsam mit den Behörden aus Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden nun ein weiteres EU-weites Verfahren begonnen. Das entsprechende "Beschränkungsdossier", in dem der derzeitige Kenntnisstand über PFAS, ihre Wirkungen und Verwendungen zusammengestellt und bewertetet wird, wurde im Februar 2023 veröffentlicht und damit ein Beschränkungsverfahren nach der REACH-Verordnung gestartet. In dem Dossier werden nun alle PFAS aufgrund ihrer hohen Persistenz mit betrachtet, die zahlreichen PFAS-Verwendungen jedoch einzeln und differenziert bewertet. Ein "Totalverbot" haben die Behörden im Rahmen ihrer Bewertung als ungeeignete Regulierungsmaßnahme verworfen. PFAS sollen überall dort ersetzt werden, wo dies bereits heute oder in absehbarer Zeit möglich ist. Wo derzeit aber noch keine Alternativen zur Verwendung von PFAS vorhanden oder absehbar sind, sollen PFAS dort auch weiter, je nach Verwendung und Notwendigkeit befristet oder gegebenenfalls auch unbefristet, genutzt werden können. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft als auch der schrittweise Ausstieg aus PFAS gemeinsam gelingen.

Eine entsprechende Regelung auszuarbeiten stellt bei PFAS eine hohe Anforderung dar. Dies liegt an der großen Anzahl der zu bewertenden Stoffe, insbesondere aber an der Vielfalt der PFAS-Verwendungen, die differenziert betrachtet werden müssen. Zudem ist bekannt, dass die Substitution bei bestimmten Verwendungen mit Herausforderungen verbunden sein kann, zum Beispiel bei der Verwendung als Bestandteil von Löschschäumen für Großbrände, in spezieller technischer Schutzkleidung, bei bestimmten Medizinprodukten oder auch bei Verwendungen im Bereich der Energiewirtschaft und im Maschinen- und Automobilbau. Auch die teils mangelhaften Kenntnisse über die Zusammensetzung komplexer Erzeugnisse (wie etwa bei Kraftfahrzeugen oder Elektronikerzeugnissen), die entweder ganz oder teilweise außerhalb der EU hergestellt werden, erhöhen die Anforderungen an die Behörden angesichts der weiten Verwendung von PFAS in solchen Erzeugnissen. Im weiteren Beschränkungsverfahren wird sich der Kenntnisstand über die PFAS-Verwendungen, die Verfügbarkeit von Alternativen und damit einhergehend auch zum Umfang der Verwendungen, wo PFAS noch weiter eingesetzt werden müssen, auch noch entsprechend weiterentwickeln.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1361

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