Gutachten und Berichte zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber

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Die Mobilfunknetzbetreiber hatten im Dezember 2001 gegenüber der Bundesregierung eine freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben. Diese beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation und Partizipation bei der Standortfindung in den Kommunen und zu Verbesserungen im Bereich Verbraucherschutz und Verbraucherinformationen zu Handys.

Die Einhaltung der Selbstverpflichtung wird derzeit durch alle zwei Jahre erstellte unabhängige Gutachten überprüft. Auftraggeber sind Telefónica, Telekom und Vodafone. Das Informationsangebot des in der Vergangenheit beteiligten Informationszentrums Mobilfunk (IZMF e. V.) wird von Telefónica und Telekom mit dem Internetportal "Informationszentrum Mobilfunk" fortgeführt.

Das Jahresgutachten 2017 hat im Wesentlichen die Erkenntnisse der Gutachten aus den Jahren 2013 und 2015 fortgeschrieben. Für den Bereich Kommunikation und Partizipation mit den Kommunen konnte das in den letzten Jahren erreichte hohe Niveau insgesamt bestätigt werden. So wird die Standortplanung als überwiegend zufriedenstellend attestiert, Alternativstandorte wurden durch die Betreiber wesentlich häufiger geprüft, als in den vergangenen Jahren. Auch die Zahl der Konflikte bei Standortlösungen nahm wie schon in den Vorjahren weiter ab, so dass in dem Berichtszeitraum nur von einem Konflikt berichtet werden konnte. Verbesserungspotential besteht nach wie vor bezüglich der Ansprechpartner in kleineren Kommunen.

Hinsichtlich der Verbraucherinformationen kommt das Gutachten zu einem geteilten Ergebnis. So wird das Informationsangebot auf den Webseiten der Netzbetreiber als umfangreich und gut bewertet. Weiterhin unzureichend ist der Informations- und Kenntnisstand der Mitarbeiter in den Shops vor Ort, in Online-Shops, Text-Chats oder per telefonischer Abfrage.

Zu begrüßen ist die in der Selbstverpflichtung nicht explizit geforderte Auflistung der SAR-Werte von Tablets und Phablets durch die Netzbetreiber. Allerdings muss die weiterhin fehlende Akzeptanz des Umweltzeichens "Blauer Engel" und das wachsende Angebot von Handys mit einem höheren SAR-Wert als unbefriedigend bewertet werden.

Auch in 2018 ist im Überprüfungsgespräch mit den Mobilfunknetzbetreibern die Digitale Agenda der Bundesregierung und die mit der Digitalisierung verbundene Veränderung in der Netzstruktur und der Einsatz neuer Übertragungstechnologien ein wichtiges Thema gewesen. Der Informationsaustausch sowie die Diskussion darüber, wie der in den vergangenen Jahren erzielte Gesundheits- und Strahlenschutz in die Digitale Agenda integriert werden kann, wird mit den Mobilfunknetzbetreibern intensiv fortgeführt werden.

Im Februar 2020 haben die Mobilfunknetzbetreiber eine ergänzende Selbstverpflichtung zum Ausbau von Kleinzellen gegenüber der Bundesregierung abgegeben. Die zugesagten Maßnahmen für den Bereich der Kleinzellentechnik werden in geeigneter Form in regelmäßig zu erstellenden Monitoring-Gutachten zur Selbstverpflichtung dokumentiert. Im September 2021 haben die Mobilfunknetzbetreiber der Bundesregierung einen ersten Statusbericht über den Stand des Ausbaus von Kleinzellen vorgelegt.

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