Flussgebietskommissionen, Grenzgewässerkommissionen und Flussgebietsgemeinschaften

Flüsse kennen keine Grenzen. Sie haben Zuflüsse, sie sind mit dem Grundwasser verbunden und fließen ins Meer. Die integrierte Bewirtschaftung dieser großen Ökosysteme wird bei grenzüberschreitenden Gewässern in internationalen Kommissionen für ganze Flussgebiete organisiert. Deutschland ist Mitglied in mehreren internationalen Flussgebietskommissionen, deren Tätigkeit auf völkerrechtlichen Übereinkommen basiert. Diese Kommissionen gibt es für die Flussgebiete des Rheins, der Donau, der Elbe, der Oder, der Maas, sowie das Teileinzugsgebiet Mosel/Saar. Auch für den Bodensee gibt es eine internationale Kommission.

Bilaterale Kommissionen

Viele Gewässer überschreiten die Grenze von Deutschland zu anderen Staaten oder bilden selbst die Grenze. Bei diesen Gewässern gibt es konkrete, praktische Fragen zu lösen, zum Beispiel ob Maßnahmen auf der einen Seite eines Grenzflusses Auswirkungen auf die andere Seite haben. Ein Grenzfluss ist zum Beispiel ein Teil der Oder zwischen Deutschland und Polen.

Um diese Fragen zu diskutieren und gemeinsam Lösungen zu finden, hat Deutschland vier (Grenz-)Gewässerkommissionen mit Polen, Tschechien, Österreich und den Niederlanden. Es wird abwechselnd in dem einen und dem anderen Staat getagt. Es gibt Arbeitsgruppen für bestimmte Themenbereiche, zum Beispiel für die Gewässerüberwachung oder zur Diskussion geplanter Maßnahmen an den Grenzgewässern.

Diese bilateralen Kommissionen arbeiten auf der Grundlage von völkerrechtlichen Vereinbarungen zusammen, teilweise schon seit mehreren Jahrzehnten.

Diese völkerrechtlichen Vereinbarungen sind von Deutschland ratifiziert und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden:

Diese bilateralen Kommissionen haben keine Sekretariate und auch keine eigenen Websites. Einige Ergebnisse sind aber öffentlich einsehbar, wie zum Beispiel die Jahresberichte der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission zur Beschaffenheit der deutsch-polnischen Grenzgewässer.

Nationale Flussgebietsgemeinschaften

Von den Flussgebieten, national oder international, sind meist mehrere Bundesländer betroffen. Um sich untereinander abzustimmen, wurden auf der Basis von Verwaltungsvereinbarungen Flussgebietsgemeinschaften eingerichtet. Dort tauschen sich die Bundesländer, oft auch zusammen mit dem Bund, zum Beispiel über die Umsetzung der europäischen Gewässerrichtlinien aus, und erarbeiten gemeinsame Positionen für die Diskussionen in den internationalen Flussgebietskommissionen.

Im Einzugsgebiet der Ems findet auch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Niederlanden statt. Eine internationale Kommission gibt es jedoch nicht.

Detaillierte Informationen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Flussgebietsgemeinschaft zu finden.

Stand: 24.01.2024

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