FAQ: Plan zum Glyphosat-Ausstieg

1. Was ist das Problem?

Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat gefährden die biologische Vielfalt. Das ist durch zahlreiche Studien belegt. Als Totalherbizid vernichtet Glyphosat ohne Unterschiede alle Pflanzen und zerstört damit die Nahrungs- und Lebensgrundlage für viele Insekten- und Vogelarten wie Schmetterlinge und Feldlerche.

Das Problem beschränkt sich nicht auf Glyphosat. Der Einsatz jeglicher Pflanzenschutzmittel dient immer der Beseitigung unerwünschter Pflanzen, Pilze oder Tiere auf den Ackerflächen, ihr Einsatz ist immer mit einer Beeinträchtigung der Natur und der biologischen Vielfalt verbunden, die nicht das eigentliche Ziel der Behandlung war. Die Wirkstoffe können auch in benachbarte Säume und Gewässer gelangen, wo es dann zu Schäden kommen kann.

Zum Problem wird das vor allem dann, wenn die eingesetzten Mittel eine Breitband-Wirkung haben, also wenig spezifisch wirken. Und das trifft auf die große Mehrzahl der heute verwendeten Mittel zu. So werden beim Einsatz von Breitbandherbiziden und -insektiziden Pflanzen und Tiere auf den Ackerflächen abgetötet, die gar nicht bekämpft werden sollen, zum Beispiel nützliche Insekten. Außerdem gehen durch den Verlust von Ackerwildkräutern wertvolle Futter- und Blühpflanzen für Schmetterlinge und Schwebfliegen verloren. Beim Glyphosat-Ausstieg gilt es daher zu vermeiden, dass Glyphosat durch ähnlich schädliche Mittel ersetzt wird.

2. Was ist geplant?

Mit der am 10. Februar 2021 vom Bundeskabinett gebilligten Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) sind zunächst sofort greifende deutliche Einschränkungen für den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel vorgesehen und ein vollständiger "Glyphosat-Ausstieg" mit Ablauf des Jahres 2023. Die Verordnung bedarf zu ihrem Erlass noch der Zustimmung des Bundesrates.

A. Wie soll der Einsatz von Glyphosat im Pflanzenschutzrecht eingeschränkt werden?

Neben einem Verbot von Glyphosat in Privatgärten und auf für die Allgemeinheit bestimmten Flächen (dazu gehören zum Beispiel öffentliche Parks und Gärten, öffentlich zugängliche Sportplätze, Schul- und Kindergartengelände und Spielplätze), das das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits vorgeschlagen hatte, sieht die jetzt vom Kabinett gebilligte Verordnung noch eine Reihe weiterer Beschränkungen vor, wie:

  • ein grundsätzliches Verbot des Glyphosateinsatzes in ökologisch sensiblen Gebieten (unter anderem Naturschutz- und Wasserschutzgebiete), zusätzlich grundsätzliches Verbot aller Herbizide sowie bestimmter, besonders bestäubergefährlicher Insektizide in einer Reihe von Schutzgebietskategorien
  • weitgehende Einschränkungen für die Vorsaat- und Stoppelbehandlung und ein Verbot der Spätanwendung vor der Ernte im Ackerbau,
  • weitgehende Einschränkungen einer flächigen Anwendung auf Grünland,
  • die Festlegung eines generellen Gewässerabstandes für alle Pflanzenschutzmittel.

Durch diese Maßnahmen soll der Glyphosateinsatz zeitnah minimiert werden.

B. Wann steigen wir auch rechtlich komplett aus Glyphosat aus?

Mit den unter A. genannten Änderungen wird sich der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel bereits faktisch minimieren lassen. Darüber hinaus sieht die Änderungsverordnung zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die nun noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, aber zusätzlich vor, dass der Glyphosateinsatz mit Ablauf des Jahres 2023 – das heißt nach Auslaufen der Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat auf EU-Ebene Ende 2022 einschließlich einer Übergangsfrist – auch ganz umfassend beendet wird. Damit wird ein deutliches Signal an Anwender und Hersteller und auch an die EU-Ebene gesendet. Und zugleich wird ein starker Anreiz dafür gesetzt, dass mit Hochdruck an nachhaltigen Alternativen geforscht wird, weil klar ist, dass diese schon bald gebraucht werden.

3. Warum wird Glyphosat nicht einfach sofort verboten?

Der Ausstieg aus Glyphosat ist ein schrittweiser Prozess. Am einfachsten wäre es gewesen, den Wirkstoff Glyphosat auf EU-Ebene zu verbieten. Er wurde jedoch 2017 erneut genehmigt, nachdem unter anderem auch der damalige Bundeslandwirtschaftsminister dafür gestimmt hatte – entgegen der Abmachung der damaligen Bundesregierung. Solange der Wirkstoff Glyphosat in der EU genehmigt ist, ist es der Bundesregierung nicht möglich, seinen Einsatz komplett zu verhindern. Mit der vom Bundeskabinett jetzt gebilligten Verordnung sind deshalb nun zunächst sofort greifende deutliche Einschränkungen für den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel vorgesehen und ein vollständiger "Glyphosat-Ausstieg" mit Ablauf des Jahres 2023, das heißt nach Auslaufen der aktuellen Wirkstoff-Genehmigung auf EU-Ebene.

4. Ist damit dem Umweltschutz in der Landwirtschaft genüge getan?

Der Glyphosatausstieg und auch die weiteren in Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz vorgesehenen Beschränkungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind wiederum nur Bausteine auf dem Weg zu einem grundlegenden Wandel in der Landwirtschaftspolitik. Mehr als die Hälfte unserer Fläche wird landwirtschaftlich als Acker oder Grünland genutzt, das immer intensiver bewirtschaftet wird. Es gibt fast keine Brachen mehr. Anbauflächen und Ackerränder werden immer eintöniger und Saumstrukturen verschwinden.

Um dem entgegen zu wirken ist auch ein grundsätzliches Umdenken bei der EU–Agrarförderung notwendig. Das Umweltministerium setzt sich für eine Agrarpolitik ein, die die Landwirte für das honoriert, was sie für Natur und Gesellschaft leisten: für die Insektenvielfalt, für sauberes Wasser und abwechslungsreiche Landschaften. Derzeit bekommen Landwirte viel Geld dafür, Fläche zu bewirtschaften. Die dadurch verursachten Umweltschäden werden nicht eingepreist.

Die finanziellen Anreize, die die Landwirte bekommen, sollten stattdessen auf eine insgesamt umwelt- und naturverträgliche und damit insektenfreundliche Landbewirtschaftung zielen. Eine Chance, diese Erkenntnis umzusetzen, bietet die laufende Reform der EU-Agrarförderung, der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP. Das Umweltministerium wird sich in der Positionierung der Bundesregierung und der nationalen Umsetzung dafür einsetzen, den Natur- und Umweltschutz durch die GAP zu stärken.

Stand: 24.03.2021

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