Kosmetische Mittel

Nur sichere Kosmetikprodukte dürfen auf den Markt gebracht werden. Um ein hohes Niveau des Gesundheitsschutzes bei kosmetischen Mitteln zu gewährleisten, legt die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechende Vorschriften fest. Diese Regelungen werden fortlaufend an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst.

Unter anderem ist in dieser Verordnung festgelegt, dass vor dem Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels, eine Sicherheitsbewertung durchzuführen ist. Die Anforderungen an die Sicherheitsbewertung bei kosmetischen Mitteln werden verbindlich festgelegt, Vorschriften zur Kennzeichnung kosmetischer Mittel festgeschrieben und Verantwortlichkeiten geregelt. Allergene Stoffe müssen klar gekennzeichnet werden. Darüber hinaus ist die Verwendung von über 1600 Stoffen oder Stoffgruppen in kosmetischen Mitteln verboten. Für weitere Stoffe bestehen Anwendungsbeschränkungen. Als Farbstoffe, Konservierungsmittel oder UV-Filter dürfen nur Stoffe verwendet werden, die für diese Verwendungszwecke zugelassen wurden.

Zentrales Meldesystem für Inhaltsstoffe

Hersteller und Einführer von kosmetischen Mitteln müssen nach der EU-Kosmetik-Verordnung bestimmte Daten, zum Beispiel zur Zusammensetzung, in einem zentralen Meldesystem bereitstellen, bevor sie ein Produkt auf den Markt bringen. Diese Informationen sind für die zuständigen Behörden im Interesse einer schnellen und wirksamen medizinischen Behandlung bei etwaigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch kosmetische Mittel von Bedeutung.

Einsatz von Nanotechnologie muss gekennzeichnet werden

In dem Verzeichnis der Bestandteile auf der Verpackung kosmetischer Mittel muss die Verwendung von Nanopartikeln durch den Zusatz "nano" kenntlich gemacht werden. Darüber hinaus wird in der Verordnung den Werbeaussagen bei kosmetischen Mitteln besondere Aufmerksamkeit zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung gewidmet.

Allergene Bestandteile von Kosmetika

Es kommt immer wieder vor, dass Kosmetika bei Verbraucherinnen und Verbraucher zu allergischen Reaktionen führen. Eine solche Unverträglichkeit geht oft mit Rötungen der Haut und Juckreiz einher.

Zu den häufigsten Auslösern von Allergien gehören Duftstoffe, Haarfarben und Konservierungsstoffe. Nach der Nickelallergie ist die Duftstoffallergie die zweithäufigste Allergie. Bestimmte Duftstoffe, die für ihr allergenes Potential bekannt sind, müssen mit ihrer Stoffbezeichnung in der Liste der Bestandteile angegeben werden.

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen bestimmten Stoff allergisch reagieren,

  • hilft ihnen die Liste der Bestandteile auf der Verpackung, diesen Stoff zu meiden.
  • Wer allergische Probleme aufgrund von Kosmetika vermutet, sollte zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen und sich testen lassen. In solchen Fällen ist es gut, der Ärztin oder dem Arzt die Verpackung des Produktes vorzulegen, damit leichter herausgefunden werden kann, welcher Stoff die Allergie oder Reizung ausgelöst hat.

Auch die auf der Verpackung angegebene Firma sollte über Beschwerden informiert werden. Sie muss solche Beobachtungen in ihren Unterlagen dokumentieren. Falls es sich um ernste gesundheitliche Beschwerden handelt, sind Hersteller, Importeure oder Händler verpflichtet, dies an die zuständige Behörde zu melden, sobald sie davon erfahren.

  • Checkliste für betroffene Personen sowie Ärztinnen und Ärzte vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika verboten

Deutschland hat Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika bereits im Jahr 1998 mit dem Tierschutzgesetz verboten. Auf europäischer Ebene wurden im Jahr 2003 umfangreiche Vorschriften zum Verbot von Tierversuchen bei kosmetischen Mitteln erlassen. Danach dürfen in der EU fertige kosmetische Produkte nicht mehr an Tieren getestet werden. Seit 11. März 2009 sind Tierversuche mit Bestandteilen kosmetischer Mittel ebenfalls verboten. Das bedeutet konkret, dass kosmetische Mittel, deren Sicherheitsbewertung die Ergebnisse aus Tierversuchen einbezieht, die nach diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden, nicht verkauft werden dürfen.

Neben einem Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel ist die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch weiterhin von großer Bedeutung. Deutschland setzt sich nachdrücklich für eine zügige Entwicklung und Anerkennung von Alternativmethoden zum Tierversuch im Bereich der kosmetischen Mittel wie auch im Allgemeinen ein.

Stand: 12.05.2023

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