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Dialog KlimaAnpassung

Leben im Klimawandel gemeinsam meistern

18. September bis 8. Oktober 2023

bunte Kreise
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Greenwashing

Der Klimawandel und die Umweltzerstörung sind existenzielle Bedrohungen für den Menschen. Um sich und die nachfolgenden Generationen zu schützen, ist ein ressourceneffizienter Umgang mit Produkten wichtig. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher konsumieren bereits bewusst, indem sie beispielsweise auf den Kauf von sogenannter Fast Fashion verzichten. Ein Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher würde gern noch nachhaltiger konsumieren, ist dazu momentan aber nicht in der Lage. So haben 80 Prozent der EU-Bürgerinnen in einer Umfrage der EU-Kommission angegeben, sie hätten Schwierigkeiten, Informationen zur Reparierbarkeit von Produkten zu finden. Um die Lebensdauer von Produkten wie Smartphones oder Tablets zu steigern, brauchen wir daher haltbarere Produkte  Informationen, wie sie repariert, wiederverwertet und wiederverwendet werden können.

Verbraucherinnen und Verbraucher beim grünen Wandel stärken

Im Rahmen des sogenannten europäischen "Green Deal" hat die EU-Kommission am 30. März 2022 eine Reihe von Vorschlägen präsentiert, um nachhaltige Produkte in der Europäischen Union zur Norm zu machen, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Verbraucherinnen und Verbrauchern beim grünen Wandel zu stärken. Menschen, die durch ihr Kaufverhalten die Umwelt schützen möchten, sollen ein Recht darauf haben, am Verkaufsort etwas über die Lebensdauer zu erfahren. Durch die Verbraucherrechterichtlinie der EU soll in Zukunft sichergestellt sein, dass Käuferinnen und Käufer direkt am Verkaufsort unter anderem über eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie der Produkte von mehr als zwei Jahren sowie über die für die Reparatur relevanten Angaben (einschließlich eines Reparierbarkeitswerts, sofern verfügbar) informiert werden.

"Umweltfreundlich", "Öko", "Grün"?

Darüber hinaus sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unzuverlässigen oder falschen Umweltaussagen geschützt werden. Der Vorschlag der EU-Kommission bekämpft dafür das "Greenwashing".

Dazu soll die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken geändert werden, indem unter anderem weitere Praktiken in die bestehende Liste verbotener unlauterer Geschäftspraktiken aufgenommen werden. Dazu sollen künftig unter anderem zählen:

  • allgemeine, vage Aussagen über die Umwelteigenschaften, wobei die hervorragende Umweltleistung des Produkts oder des Händlers nicht nachweisbar ist. Beispiele dafür sind allgemeine umweltbezogene Aussagen wie "umweltfreundlich", "öko" oder "grün", die fälschlicherweise den Eindruck einer ausgezeichneten Umweltleistung erwecken;
  • Umweltaussagen über das gesamte Produkt, wenn diese tatsächlich nur Teile des Produkts betreffen (Beispiel: nur die Verpackung ist 100 Prozent rezyklierbar, nicht das Produkt)
  • die Kennzeichnung mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Prüfverfahren durch Dritte basiert noch von Behörden stammt;
  • fehlende Angaben darüber, dass das Produkt eine eingeschränkte Funktionsweise hat, wenn andere Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile oder Zubehör als vom Original-Hersteller verwendet werden (zum Beispiel beim Einsatz von Druckerpatronen oder Ladegeräten, die nicht vom Original-Hersteller stammen).

Durch den aktualisierten Rechtsrahmen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Produkten künftig fundierte und umweltfreundliche Entscheidungen treffen können. 

Derzeit wird der Vorschlag der EU-Kommission in den Mitgliedsstaaten beraten.

Zum Vorschlag für eine Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen.

Stand: 22.09.2022

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