Tätowiermittel

Für Tätowiermittel und Mittel für Permanent Make-up gelten die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Danach müssen solche Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein und dürfen die menschliche Gesundheit nicht schädigen.

In der nationalen Tätowiermittel-Verordnung sind Anforderungen an Tätowiermittel und Mittel für Permanent Make-up hinsichtlich der mikrobiologischen Sicherheit und Mitteilungspflichten festgelegt.

Die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden der Länder.

Durch verstärkte Forschungsaktivitäten trägt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als bundesfinanzierte Forschungseinrichtung dazu bei, die Risikobewertung von Tätowiermitteln voranzubringen. Dazu wurde in diesem Jahr die internationale BfR-Kommission für Tätowiermittel gegründet. International vernetzt, sollen mithilfe des Wissens der externen Expertinnen und Experten, Lösungen für offenen Fragen erarbeitet werden.

Harmonisierung der Regelungen auf europäischer Ebene

Aufgrund der vielfältigen und nicht selten wechselnden Handelsströme sind für einen umfassenden Verbraucherschutz bei Tätowiermitteln EU-weit harmonisierte Regelungen notwendig. Dabei sind Regelungen zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Tätowiermitteln und Kennzeichnungsvorschriften im Rahmen der europäischen REACH-Verordnung festgelegt worden.

Die Regelungen sind grundsätzlich seit 4. Januar 2022 anwendbar (Verordnung (EU) 2020/2081 der Kommission vom 14. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up). Mit der Verordnung wird EU-weit die Verwendung für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen in Tätowierfarben oder Permanent Make-up beschränkt. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Azofarbstoffe, karzinogene aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Metalle und Methanol.

Mit der Beschränkung wird auch vorgeschrieben, dass bei Gemischen, die für Tätowierungen und Permanent Make-up bestimmt sind, dieser Verwendungszweck auf dem Etikett anzugeben ist. Das Etikett muss auch eine Liste der Bestandteile und einschlägige Sicherheitshinweise enthalten.

Stand: 12.05.2023

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