Zuständige Behörden
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist Genehmigungsbehörde für die Beförderung von Kernbrennstoffen und Großquellen und zudem zuständig für die Bauartzulassungen von Transportbehältern. Auf der Internetseite des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) finden sich ausführliche Erläuterungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe sowie zu Beförderungsgenehmigungen und zum Zulassungsverfahren von Versandstücken für die Beförderung radioaktiver Stoffe.
Weitere Informationen zur Sicherheit von Transportbehältern und deren Bauartzulassungen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Erläuterungen zu den Beförderungsvorschriften im Gefahrgutrecht finden sich auf der Internetseite des BMVI.
Das BMU übt die Fachaufsicht über das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bei der Erteilung von Beförderungsgenehmigungen sowie über die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder für die Beförderung radioaktiver Stoffe aus.
Bundesland | Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder |
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Baden-Württemberg | |
Bayern | |
Berlin | |
Brandenburg | |
Bremen | |
Hamburg | |
Hessen | |
Mecklenburg-Vorpommern | |
Niedersachsen | |
Nordrhein-Westfalen | |
Rheinland-Pfalz | |
Saarland | |
Sachsen | |
Sachsen-Anhalt | |
Schleswig-Holstein | |
Thüringen |