Sachverständige

Das Sachverständigenwesen hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Anfänge liegen in den privaten Dampfkesselüberwachungsvereinen im 19. Jahrhundert, die durch Einführung von unabhängigen Überwachungen die Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit solcher Anlagen verbessern halfen.

In Deutschland wurde bei der Überwachung der friedlichen Nutzung der Kernenergie wie in anderen Bereichen der technischen Überwachung auf der Basis der marktwirtschaftlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland der partnerschaftlichen Entlastung des Staates durch privatwirtschaftliche Kräfte der Gesellschaft der Vorzug vor dem Aufbau von großen staatlichen Behörden gegeben, deren Personalausstattung für die vollständige Erledigung aller Aufgaben zu bemessen wäre. Die besondere Sachkunde und Unabhängigkeit sind die entscheidenden Kriterien für die Zuziehung der Sachverständigen. Dies wird heute in erster Linie durch die als so genannte Generalgutachter der Landesbehörden tätigen Technischen Überwachungs-Vereine sichergestellt.

Die Technischen Überwachungs-Vereine haben in den zurückliegenden Jahrzehnten große und leistungsfähige kerntechnische Fachbereiche oder eigenständige Tochtergesellschaften mit einem beträchtlichen Sachverständigenpotential von etwa 1000 Sachverständigen verschiedenster Disziplinen aufgebaut. Hinzu kommt die Erfahrung aus ihrer Tätigkeit im konventionellen nichtnuklearen technischen Bereich. Sie besitzen, bis auf wenige Ausnahmen, auf allen einschlägigen Fachgebieten die notwendigen Kenntnisse und stellen diese durch geeignete Maßnahmen zum Kompetenzerwerb und -erhalt sowie durch einen breit angelegten Erfahrungsaustausch im Verband aller Technischen Überwachungs-Vereine nachhaltig sicher.

Bei ihrer Genehmigungs- und Aufsichtstätigkeit können die Landesministerien Sachverständigenorganisationen oder Einzelsachverständige zuziehen (Paragraf 20 AtG).

Sachverständige werden mit nahezu allen fachlichen Fragestellungen zur Beurteilung der Sicherheit der Anlagen beauftragt. Insbesondere sind sie beteiligt bei allen Genehmigungsverfahren sowie in den aufsichtlichen Verfahren, wie zum Beispiel bei der Bewertung von wiederkehrenden Prüfungen oder von meldepflichtigen Ereignissen und bei Anträgen zu kleineren Veränderungen von Anlagen oder des Betriebes.

Die Landesbehörden sind in ihren Entscheidungen nicht an die Beurteilungen der Sachverständigen gebunden. Sie verfügen über die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kompetenzen, wozu auch die Führung der zugezogenen Sachverständigen gehört.

Die bei der Beauftragung von Sachverständigen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte, etwa hinsichtlich der Aspekte

  • Ausbildung,
  • berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • Zuverlässigkeit und
  • Unparteilichkeit

werden in Richtlinien konkretisiert.

Mit der Einbeziehung von Sachverständigen wird eine vom Antragsteller unabhängige Beurteilung der sicherheitstechnischen Sachverhalte vorgenommen. Die Sachverständigen nehmen dazu eigene Prüfungen und Berechnungen mit vorzugsweise anderen Methoden und Rechenprogrammen als der Antragsteller vor. Die an den abgegebenen Gutachten beteiligten Personen unterliegen keiner fachlichen Weisung. Sie werden der beauftragenden Behörde namentlich genannt.

Der Umfang der Sachverständigentätigkeiten wird immer von der zuständigen Behörde festgelegt. Die Leistungen der Sachverständigen werden von den Betreibern erstattet.

Für seine bundesaufsichtlichen Aktivitäten zieht das Bundesumweltministerium bei Bedarf in gleicher Weise Sachverständige aus dem In- und Ausland hinzu. 

Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit

Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH ist eine zentrale Sachverständigenorganisation. Sie betreibt, vorwiegend durch den Bund finanziert, wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und wird auch vom Bundesumweltministerium in Fachfragen zur Unterstützung herangezogen. In begrenztem Maße wird die GRS auch im Auftrag der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder tätig. Sie verfügt über rund 400 Beschäftigte, darunter rund 350 Fachleute im technisch- wissenschaftlichen Bereich (Stand: 2023). 

Stand: 06.09.2023

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.