Themenbereiche Lärm
Verkehrslärm
Der Lärm von Autos, Eisenbahnen und Flugzeugen schränkt die Lebensqualität vieler Menschen erheblich ein. Hohe Geräuschbelastungen können wissenschaftlichen Studien zufolge aber auch ein Risiko für die Gesundheit darstellen. Da der Verkehrslärm durch den kontinuierlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens immer noch zugenommen hat, gehört er mittlerweile zu den größten Umweltproblemen.
Fluglärm
Der Fluglärm ist nach wie vor eine der größten Umweltbeeinträchtigungen für die Betroffenen in der Nähe von Flughäfen. Beim Fluglärmschutz geht es vor allem um fortschrittliche Lärmgrenzwerte für Verkehrsflugzeuge, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) unter Berücksichtigung des fortschreitenden Standes der Lärmminderungstechnik festgelegt werden. Abhängig von Antriebsart, Motorenanzahl und Gewicht müssen neue Flugzeuge bestimmte Lärmgrenzwerte einhalten.
Gewerbelärm
Von Industrie- und Gewerbelärm wird gesprochen, wenn der Lärm von gewerblich oder industriell genutzten Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausgeht. Dazu zählen große Betriebe (Kraftwerke, Stahl- und Walzwerke, Gießereien), aber auch kleine Gewerbe- oder Handwerksbetriebe wie Tischlereien, Einzelhandelsgeschäfte oder andere Betriebe.
Maschinenlärm
Mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) wurde die europäische Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen in deutsches Recht umgesetzt.
Freizeitlärm und Sportlärm
Freizeitlärm entsteht durch die Ausübung von Aktivitäten in der Freizeit. Häufig entsteht er zu lärmsensiblen Zeiten, etwa nach Feierabend bis in die Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen. Während die eine Hälfte der Bevölkerung sich in Ruhe entspannen will, entspannt die andere Hälfte durch Aktivitäten, die auch Lärm verursachen können.
Nachbarschaftslärm
Störende Geräusche, die von Personen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden, werden als Nachbarschaftslärm bezeichnet. Bei Lärm durch benachbarte Gewerbe- und Industriebetriebe handelt es sich hingegen um Gewerbelärm.