Verkehrslärm

Lichter im Straßenverkehr

Verkehrslärm schränkt die Lebensqualität vieler Menschen erheblich ein. Hohe Lärmbelastungen können die Gesundheit gefährden. Daher ist es wichtig, den Verkehrslärm zu mindern.

Verkehrslärm kann auf mehreren Wegen reduziert werden. Wir können Lärm vermeiden, verlagern oder vermindern.

Vermeiden: Lärm entsteht gar nicht erst. Diese Maßnahmen wirken ortsunabhängig und sind am nachhaltigsten. Beispiele sind:

  • weniger Fahrten oder
  • niedrigere Geräuschemissionen der Fahrzeuge.

Verlagern: Verkehr wird von bewohnten Gebieten in weniger bewohnte Gebiete verlagert. Nachteil ist, dass nicht oder weniger belastete Gebiete neu belastet werden. Beispiele sind:

  • Ortsumfahrungen.

Vermindern: Erzeugte Geräusche werden gemindert. Beispiele sind:

  • zusätzliche technische Maßnahmen an den Fahrzeugen,
  • Maßnahmen am Fahrweg oder
  • Maßnahmen im Ausbreitungsweg.

Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, ist der letzte Schutz der Bevölkerung passiver Schallschutz. Das sind zum Beispiel Schallschutzfenster. Diese Maßnahmen schützen aber nur den Innenraum. Auf dem Fußweg, im Garten, auf dem Balkon oder in der Wohnung bei geöffnetem Fenster hilft passiver Schallschutz nicht.

Lärmschutz an Straßen und Schienenwegen

Geräuschimmissionen müssen beim Bau und der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen berücksichtigt werden. Zudem soll eine angemessene räumliche Trennung zwischen Geräuschquellen und Wohngebieten angestrebt werden. Es gelten die Anforderungen

  • des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG),
  • der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und
  • der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV).

An bestehenden Straßen und Schienenwegen gibt es keinen Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Die Bundesregierung führt aber an Verkehrswegen in eigener Baulast Lärmsanierungsmaßnahmen durch. Einzelne Bundesländer haben zusätzlich eigene Programme zur Lärmsanierung.

Ergänzt wird die Lärmsanierung durch Lärmkarten und Aktionspläne nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie.

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Stand: 02.09.2020

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