REMINDER: Einwegkunststoffabgabe – Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen sich jetzt registrieren!

Mit dem Inkrafttreten des Einwegkunststofffondgesetzes am 1. Januar 2024 wurde der Einwegkunststofffonds beim Umweltbundesamt eingerichtet. Die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten müssen sich künftig an den Kosten für Sammlung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligen. Dazu haben sie jährlich eine Abgabe in den Fonds zu entrichten, aus dem die Kommunen für die Abfallbewirtschaftung, die Reinigung des öffentlichen Raumes und die Sensibilisierungsmaßnahmen Ersatz erhalten.

Der Einwegkunststofffonds wird nachschüssig ausgezahlt. Das erste Mal 2025 auf Basis der für das Kalenderjahr 2024 gemeldeten Daten.

FAQ Einwegkunststoffabgabe

FAQs

https://www.bmuv.de/WS7399

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.