Alpenkonvention

Berchtesgaden

Die Alpen schützen und nachhaltig entwickeln

Auf der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Deutschlands initiierten ersten Alpenkonferenz 1989 in Berchtesgaden wurde dringender Handlungsbedarf zum Schutz der Alpen festgestellt. Die Teilnehmer der Alpenkonferenz beschlossen daher, ein völkerrechtlich verbindliches Vertragswerk zum Schutz der Alpen zu erarbeiten.

Bild von den Alpen mit Wissenswertes zu den Alpen. Weitere Informationen siehe Bildunterschrift
  • Über 40.000 Tier- und Pflanzenarten haben in den Alpen ihre Heimat.
  • Um knapp 2 Grad Celcius stieg die Durchschnittstemperatur in den Alpen in den letzten 100 Jahren.
  • Die Alpengletscher haben seit 1850 über 60 Prozent ihres Volumens verloren, im ungünstigen Fall werden sie bis 2100 ganz verschwinden.
  • Die Alpen sind das wertvollste Trinkwasserreservoir Europas.

Die Alpenkonvention wurde anlässlich der 2. Alpenkonferenz 1991 von den Alpenstaaten Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Schweiz sowie der Europäischen Gemeinschaft in Salzburg, Österreich, unterzeichnet. Monaco trat der Konvention aufgrund eines Zusatzprotokolls bei. Slowenien hat die Konvention am 29. März 1993 unterzeichnet. Die Konvention trat 1995 in Kraft. Deutschland hat das Übereinkommen vom 7. November 1991 zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) durch Gesetz vom 29. September 1994 (Bundesgesetzblatt 1994 II S. 2538) ratifiziert.

Die Alpenkonvention ist ein Rahmenübereinkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese gemeinsam zu erreichen.

Zur Verwirklichung der in der Alpenkonvention geforderten ganzheitlichen Politik haben die Vertragsparteien neun Protokolle beschlossen: Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie, Verkehr und Streitbeilegung. Die Durchführungsprotokolle sind selbständige, völkerrechtliche Übereinkommen und bedürfen jeweils der Ratifizierung.

Liechtenstein, Deutschland, Österreich, Slowenien, Frankreich und Italien haben zwischen 2002 und 2012 alle Protokolle ratifiziert, Monaco und die Europäische Union zwischen 2003 und 2013 die meisten. Die Schweiz hat bisher kein Protokoll ratifiziert. Das schweizerische Parlament hat sich 2010 endgültig gegen eine Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention ausgesprochen.

Unter Artikel zwei sieht die Alpenkonvention weitere Maßnahmen für die Bereiche Bevölkerung und Kultur, Luftreinhaltung, Wasserhaushalt und Abfallwirtschaft vor. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die bestehenden Protokolle bis heute noch nicht von allen Vertragsparteien ratifiziert wurden, hat die Alpenkonferenz bislang keine Entscheidung über die Erarbeitung weiterer Protokolle getroffen. Zum Thema "Bevölkerung und Kultur" hat die IX. Alpenkonferenz 2006 aber eine politische Deklaration verabschiedet. Zudem hat die XIV. Alpenkonferenz am 13. Oktober 2016 eine Erklärung zur "Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft in den Alpen" verabschiedet.

Die VII. Alpenkonferenz hat 2002 über den Sitz des Ständigen Sekretariats der Alpenkonvention entschieden. Das Ständige Sekretariat hat seinen Sitz seit 2003 in Innsbruck, Österreich, mit einer Außenstelle in Bozen, Italien. Es wird gegenwärtig durch die Slowenin Alenka Smerkolj als Generalsekretärin geleitet.

Das Mehrjährige Arbeitsprogramm (MAP) ist ein Instrument zur langfristigen, proaktiven Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle. Gleichzeitig dient es der Fokussierung der Aktivitäten der Alpenstaaten auf gemeinsame Schwerpunkte. Die XVII. Alpenkonferenz (2022) hat das "Mehrjähriges Arbeitsprogramm der Alpenkonferenz 2023 bis 2030" verabschiedet. Bis 2030 wird sich die gemeinsame Arbeit auf drei sektorenübergreifende Schwerpunkte konzentrieren:

  • Erhaltung und Inwertsetzung der alpinen Biodiversität und Ökosysteme
  • Ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen
  • Ermöglichung einer guten Lebensqualität für die Menschen in den Alpen.

Zu den wichtigsten Entwicklungen im Alpenraum werden die sogenannten Alpenzustandsberichte erarbeitet. Die Themen werden jeweils von der Alpenkonferenz bestimmt. Bisher liegen neun Alpenzustandsberichte vor:

Alpenzustandsberichte

  • Verkehr und Mobilität in den Alpen (2007)
  • Wasserhaushalt und Gewässerbewirtschaftung (2009)
  • Nachhaltige ländliche Entwicklung und Innovation (2011)
  • Nachhaltiger Tourismus in den Alpen (2013)
  • Demografischer Wandel in den Alpen (2015)
  • Grünes Wirtschaften in der Alpenregion (2016)
  • Naturgefahren Risiko-Governance (2019)
  • Luftqualität (2020)
  • Alpenstädte (2022)

Die XVIII. Alpenkonferenz hat beschlossen, den 10. Alpenzustandsbericht zum Thema "Lebensqualität" zu erarbeiten.

Einige aktuelle umweltpolitische Themen – wie der Klimawandel – spiegeln sich nicht direkt in den Protokollen der Alpenkonvention wider. Die Minister haben diesem für die Alpenregion besonders relevanten Thema mit politischen Deklarationen (Alpenkonferenzen 2006, 2019) sowie den Klimaaktionsplänen (Alpenkonferenzen 2009, 2020) Rechnung getragen. Der Alpine Klimabeirat als eine der thematischen Arbeitsgruppen der Alpenkonvention hat 2020 auch eine eigene Webseite eingerichtet.

Der Vorsitz der Alpenkonferenz wechselt alle zwei Jahre. Deutschland hat den Vorsitz 2015 bis 2016 geführt. 2023/2024 ist Slowenien an der Reihe.

Stand: 15.08.2023

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.